PKH bewilligt - Mandat entzogen - Wer zahlt?

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rea1979
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#1

08.09.2011, 13:50

Und noch eine Frage am heutigen Tag:
Wir haben in einer Sache die schon ewig läuft PKH bewilligt bekommen. Nun hat uns unsere Mandantin zwischenzeitlich das Mandat gekündigt. Das Verfahren läuft noch und wird wohl auch so schnell nicht zu Ende sein.
Wem gegenüber rechne ich denn jetzt ab, da für uns ja hier Schluss ist? Staatskasse oder gegenüber der Mandantin?

LG
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Adora Belle
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#2

08.09.2011, 14:23

Für Euch ist erst Schluß, wenn die Beiordnung aufgehoben wurde. Abgerechnet wird aufgrund der Bestellung gegenüber der Staatskasse.
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Morgenmuffel
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#3

08.09.2011, 14:25

Da Euch ja PKH bewilligt wurde, kannst Du meiner Meinung nach die bisher entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abrechnen. Ich weiß nur nicht, ob Du gleichzeitig vielleicht mitteilen solltest, dass das Mandat gekündigt wurde. Schaden kann es nix, weil die Justizkasse ja evtl. wissen will, warum ihr jetzt schon abrechnet, wenn das Verfahren noch läuft. So würde ich es jetzt machen. Aber vielleicht hat jemand hier damit öfter zu tun und weiß es genauer :-)
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petzilein
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#4

08.09.2011, 14:43

Das kann sie doch in einem Antrag machen......

- Beiordnung aufheben lassen, da Mandat entzogen
- gleichzeitig die PKH-Gebühren gegenüber der Landeskasse in Rechnung stellen
Liebe Grüße von der Petz

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rea1979
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#5

08.09.2011, 14:43

Wir haben der Gericht schon mitgeteilt das uns das Mandat entzogen wurde. Gleichzeitig haben wir Streitwertfestsetzung beantragt. Bisher ist aber noch nix gekommen.
Ich hatte jetzt nur die Sorge, dass die Mandantin sich einen anderen Anwalt genommen hat und dieser dann beigeordnet wird, so dass wir in den Mond gucken bzw. gegenüber der Mandantin abrechnen müssten! Denn da würden wir niemals Geld bekommen!
Aber ich hab mittlerweile gelesen, dass ein anderer RA beigeordnet wird geht nur, wenn es dafür gute Gründe gab, und die gab es nicht.
Also denke ich haben wir nix zu befürchten und ich warte einfach bis ich einen Streitwert festgesetzt bekomme.
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Morgenmuffel
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#6

08.09.2011, 14:45

@petzilein: So sollte es auch rüberkommen :oops:
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petzilein
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#7

08.09.2011, 14:48

@Morgenmuffel....(schöner Name übrigens, könnte auch auf mich passen :lol: )
Ich meinte auch eigentlich den Beitrag von Adora Belle.....
Liebe Grüße von der Petz

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Liesel
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#8

08.09.2011, 14:50

Wenn ein anderer RA beigeordnet, dann nur unter der Bedingung, daß der Staatskasse keine extra Kosten entstehen. Das würde bedeuten, daß Gebühren, welche bereits bei euch angefallen sind und jetzt bei dem neuen Anwalt nochmals anfallen, nicht von der Staatskasse getragen werden. Diese müßte die Mandantin direkt an den Anwalt zahlen.

Ihr bekommt die bisher angefallenen Gebühren komplett aus der Staatskasse. Da brauchst du nichts zu befürchten.
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#9

08.09.2011, 18:39

Liesel hat geschrieben:Wenn ein anderer RA beigeordnet, dann nur unter der Bedingung, daß der Staatskasse keine extra Kosten entstehen. Das würde bedeuten, daß Gebühren, welche bereits bei euch angefallen sind und jetzt bei dem neuen Anwalt nochmals anfallen, nicht von der Staatskasse getragen werden. Diese müßte die Mandantin direkt an den Anwalt zahlen.

Ihr bekommt die bisher angefallenen Gebühren komplett aus der Staatskasse. Da brauchst du nichts zu befürchten.
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