PKH / VKH für Scheidungsfolgenvereinbarung wann stellen?
Verfasst: 05.09.2011, 09:29
Guten Morgen,
es ist Montag früh und gleich erhalte ich eine Denksportaufgabe von Cheffe.
Angenommen, unsere Mandantin möchte sich einvernehmlich scheiden lassen und auch die Scheidungsfolgen aussergerichtlich klären. Da ein Grundstück im Spiel ist werden wir wohl um einen Notar nicht herumkommen. Das Trennungsjahr ist auch vorbei und ich soll jetzt einen Entwurf fertigen für Scheidung und PKH/VKH.
Jetzt mein Problem: Kann/muss ich jetzt bereits auch VKH für die "aussergerichtliche" Scheidungsfolgenvereinbarung stellen, vor allem, wird die auch genehmigt? Manche Gerichte verweigern dies ja. Wie handhabt Ihr das in solchen Fällen.
Wäre lieb wenn mir jemand antwortet, auch wenn es Montagmorgen ist
VG Sabine
es ist Montag früh und gleich erhalte ich eine Denksportaufgabe von Cheffe.
Angenommen, unsere Mandantin möchte sich einvernehmlich scheiden lassen und auch die Scheidungsfolgen aussergerichtlich klären. Da ein Grundstück im Spiel ist werden wir wohl um einen Notar nicht herumkommen. Das Trennungsjahr ist auch vorbei und ich soll jetzt einen Entwurf fertigen für Scheidung und PKH/VKH.
Jetzt mein Problem: Kann/muss ich jetzt bereits auch VKH für die "aussergerichtliche" Scheidungsfolgenvereinbarung stellen, vor allem, wird die auch genehmigt? Manche Gerichte verweigern dies ja. Wie handhabt Ihr das in solchen Fällen.
Wäre lieb wenn mir jemand antwortet, auch wenn es Montagmorgen ist
VG Sabine