Vergleich mit PKH, Tragung GK? HILFE!

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Oepse
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#1

08.04.2011, 08:57

Hallöle,

ich hab eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

In einem Verfahren haben wir den Kläger vertreten und PKH bewilligt bekommen. Dann ist ein Vergleich entstanden, mit Ratenzahlung. Kosten wurden gegeneinander aufgehoben. Der Vertreter des Beklagten möchte jetzt die von seinem Mandanten eingezahlten 3 Gerichtsgebühren auf uns beide aufteilen und die Hälfte, die von uns zu zahlen wäre, mit einer der Raten verrechnen. Uns ist doch PKH bewilligt worden, d. h. doch dass wir keine GK zahlen müssen, auch nicht, dass wir das intern klären müssen, oder? kann mir jemand helfen und vielleicht auch noch einen § nennen wo ich das finde?

Danke schön ;)
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LuzZi
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#2

08.04.2011, 09:00

Ich frage mich gerade, warum der Beklagte Gerichtskosten eingezahlt hat. :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Oepse
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#3

08.04.2011, 09:03

Ah ich hab grad gesehen, da ist erst ein VU ergangen, hat dann die drei GK gezahlt und dann Einspruch eingelegt ^^... Daraufhin erfolgte der Vergleich. Ich hatte ihm schon geschrieben, dass der sich ans Gericht wenden muss, aber er meinte, wir müssen das innerparteilich klären, da die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Ich meine nicht, aber bevor ich ihm irgendeinen Blödsinn schreiben, wollte ich gerne eure Meinung wissen ;)
Zaubermaus007
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#4

11.04.2011, 09:13

Da die Kosten des Verfahrens im Vergleich gegeneinander aufgehoben wurden, werden die eingezahlten Gerichtskosten mit der Forderung der Gegenseite (also mit euch, obwohl PKH) verrechnet. Der Kläger ist damit nicht Entscheidungsschuldner, sondern Übernahmeschuldner, s. § 29 Nr. 2 GKG.
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NORTHERN DINO
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#5

11.04.2011, 12:33

:good
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#6

12.04.2011, 09:05

Guten Morgen ;)

danke sehr für eure Antwort :D
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