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Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 16:01
von online
niva hat geschrieben:Es gibt glaub ich was in der Rechtssprechung, dass man die km zwischen dem Gericht und dem vom Gericht am weitestens entfernten Punkt im Bezirk des Gerichts ansetzen kann, unabhängig davon, wo der tatsächliche Kanzleisitz ist.

Genaueres weiß ich aber leider auch nicht.
Es gibt wohl eine Entscheidung aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die das so sieht.

Die Umformulierung hat eventuell nur was mit EDV-Umstellung zu tun, jedenfalls glaube ich, dass es bei uns so war, da tauchte diese Formulierung auf einmal auch auf, und ich hatte es gar nicht bemerkt.

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 16:03
von Katharina80
Hatte mich nur gewundert, dass Du PKH geschrieben hattest...

Jetzt heißt doch alles in Familiensachen Verfahrens....Daher bestimmt jetzt auch der Spruch mit Verfahrensgericht...

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 16:05
von Liesel
Ja, es ist Verfahrenskostenhilfe. Irgendwie will dieses Wort noch nicht in meinen Kopf. :mrgreen:

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 16:08
von Katharina80
Ich finde es blöd, weil man dadurch eben wirklich die Sachen durcheinanderbringt... Aber hauptsache, ich konnte Dir helfen :)