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PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 08.06.2010, 12:54
von Liesel
Liebes Forenteam,

habe heute wahrscheinlich irgendwie ein Brett vorm Kopf (liegt sicherlich an der Hitze!)

PKH-Bewilligung erfolgte zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichtes niedergelassenen Anwaltes.
Mandant wohnt ca. 20 km vom Gerichtsort entfernt, Kanzleisitz ist weiter weg. Ich weiß, daß ich die Fahrt- und Abwesenheitskosten von Kanzleisitz zum Gerichtsort nicht bekomme. Ist es aber möglich, zumindest diese Kosten vom Wohnort des Mandanten bis zum Gerichtsort bei der Staatskasse mit geltend zu machen? Die Beiordnung erfolgte ja nicht zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwaltes.

Hoffe auf Eure Unterstützung und schon mal :thx im Voraus.

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 08.06.2010, 16:38
von rit-sch
Befindet sich denn die Kanzlei nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts? Also diese Formulierung ist mir völlig fremd. Wie weit geht denn der Bezirk des Verfahrensgerichts? Gibt es da einen Unterschied zu dem "am Gerichtsort ansässigen Anwalt"? Tut mir leid, dass ich jetzt hier frage, statt deine Frage zu beantworten (was ich leider nicht kann), aber das würde mich wirklich mal interessieren.

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 09:46
von Liesel
@rit-sch: Tja, das ist halt die Frage, wie das zu verstehen ist mit dem Bezirk des Verfahrensgerichtes. Ich hatte sowas auch noch nicht.

Ansonsten keiner da, der mir helfen kann? :cry:

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 09:50
von niva
Es gibt glaub ich was in der Rechtssprechung, dass man die km zwischen dem Gericht und dem vom Gericht am weitestens entfernten Punkt im Bezirk des Gerichts ansetzen kann, unabhängig davon, wo der tatsächliche Kanzleisitz ist.

Genaueres weiß ich aber leider auch nicht.

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 10:04
von Liesel
Wenn mir jemand sagen könnte, was man unter Bezirk des Verfahrensgerichtes versteht, wäre ich schon schlauer.

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 10:12
von niva
Die Formulierung kenne ich zwar auch nicht, aber ich vermute mal, dass es eine neue Formulierung für Bedingungen eines ortsansässigen RA sein könnte. Ruf doch einfach mal beim Gericht an, was dies sich da gedacht haben.

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 15:42
von Liesel
:schieb Kann mir denn niemand helfen?

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 15:53
von Katharina80
Kann das sein, dass Du eine Familiensache vorliegen hast... Hab im I-Net gefunden und wir haben das bei uns bei den Familiensachen teilweise auch stehen. Da nennen sie es dann nur Bezirk des Verfahrensgericht, heißt aber dasselbe wie ortsansässig...

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 15:56
von Katharina80
Guck mal § 78 FamFG...

Re: PKH-Bewilligung mit Einschränkung

Verfasst: 09.06.2010, 15:57
von Liesel
Jep, es ist eine Familiensache. Das würde also heißen, daß ich keine Chance habe, irgendwelche Reisekosten von der Staatskasse zu kriegen. So´n Mist. Ich frage mich nur, wieso immer andere Begriffe benutzt werden, wenn es das gleiche ist. An das ortsansässig hatte ich mich ja schon gewöhnt, aber das Bezirk des Verfahrensgerichtes das gleiche ist, wußte ich noch nicht.

Trotzdem danke Katharina80.