PKH Sozialrechtliche Sache?

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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nfnf

#1

11.05.2010, 17:11

Wir haben PKH bewilligt bekommen.

Sache beendet mit gerichtlichem Vergleich, wir haben einen Antrag auf Festsetzung bei Gericht eingereicht.

Gericht zahlt nicht.

Nachfrage hat ergeben, dass unser Antrag auf Kostenfestsetzung der Gegenseite zur Kenntnis- und Stellungnahme überreicht wurde.

Warum das denn? Die Gegenseite bestimmt doch nicht darüber ob wie die Kosten erstattet bekommen, oder?
NadinOtto
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#2

11.05.2010, 17:13

Ne eigentlich nicht
aber in letzter zeit machen gericht das sehr gerne
Lieber Gott! Gib mir die Weisheit, meinen Chef zu begreifen. Gib mir die Liebe, ihm zu verzeihen. Gib mir die Geduld, seine Taten zu begreifen. Aber lieber Gott, schenk mir keine Kraft. Denn wenn du mir Kraft gibst, haue ich ihm eine rein.
nfnf

#3

11.05.2010, 17:16

ja und was soll dabei rauskommen?

Gegenseite sagt wir bekommen trotz bewilligter PKH kein Geld und dann ???
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Adora Belle
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#4

11.05.2010, 17:17

Bist Du sicher, daß Du (auch) einen PKH-Erstattungsantrag gestellt hast? Dann fände ich das Vorgehen des Gerichts reichlich ungewöhnlich. Evtl war der Antrag nicht eindeutig bezeichnet?
nfnf

#5

11.05.2010, 18:07

ja sicher bin ich sicher ;-)
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#6

11.05.2010, 18:34

Haste bei Gericht angerufen oder haste hingeschrieben? Anrufe klären das meist schneller und effektiver.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
nfnf

#7

11.05.2010, 19:01

geschrieben. habe da heute niemand mehr zuständiges erreicht.
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#8

11.05.2010, 19:03

Ruf mal an, da haste oftmals mehr von als wenn ständig geschrieben wird.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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