Prüfung der Ratenzahlungsverpflichtung bei PKH

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Kleine Zuckerfee
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#1

05.05.2010, 09:48

Hallo,

habe gerade folgenden Fall auf dem Tisch liegen, mit dem ich nicht ganz klar komme. Muss allerdings auch sagen, dass das mein erster Fall von PKH mit Ratenzahlung ist, den ich jemals zum prüfen hatte. Unserer Mandantschaft wurde PKH mit Ratenzahlung gewährt, ich prüfe nun gerade die Berechnung des Gerichts hinsichtlich des festzusetzenden Einkommens, davon abgesehen, dass sich der Rechtspfleger mal massiv verrechnet hat, habe ich hier einen Punkt, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob das so richtig ist.

Mandantschaft ist alleinerziehend mit zwei Kindern (11 und 7 Jahre alt). Hinsichtlich der Unterkunft ist die Miete mit dem vollen Betrag zur Anrechnung aufgeführt, ebenso die Gas- und Stromkosten. Bei den Nebenkosten steht jetzt allerdings nur ein Teilbetrag mit dem Zusatz "anteilig bei verdiendenden Mitbewohnern". Die gibt es aber ja nicht, die Kinder verdienen ja nichts. Kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob Kinder hier generell mit berücksichtigt werden? Meiner Meinung nach kann das ja so nicht richtig sein, oder?
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Soenny
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#2

05.05.2010, 10:05

Ich an deiner Stelle würde mal eine Gegenberechnung über das Programm PKH-Fix machen, gibt es im Internet zum Download ;)
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jojo
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#3

05.05.2010, 10:10

Das interessiert mich mal überhaupt nicht :mrgreen:

Ok, Strom wäre eh nicht zu berücksichtigen, Nachtspeicherheizung mal außen vorgelassen.

Hat die einen Lebensgefährten bzw. erhalten die Kinder Unterhalt ?
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Kleine Zuckerfee
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#4

05.05.2010, 11:04

Einen Lebensgefährten gibt es nicht und der insgesamt gezahlte Unterhalt ist in der Berechnung komplett bei unserer Mandantschaft als Einkommen eingesetzt worden.

Berechnung mit dem PKH-Fix habe ich gemacht (Danke für den Tipp!), danach wäre eine geringere Ratenzahlung zu zahlen.
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Moon Unit
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#5

05.05.2010, 11:50

Hallo,

aufpassen! Du schriebst:
Kleine Zuckerfee hat geschrieben:Mandantschaft ist alleinerziehend mit zwei Kindern (11 und 7 Jahre alt). Hinsichtlich der Unterkunft ist die Miete mit dem vollen Betrag zur Anrechnung aufgeführt, ebenso die Gas- und Stromkosten. Bei den Nebenkosten steht jetzt allerdings nur ein Teilbetrag mit dem Zusatz "anteilig bei verdiendenden Mitbewohnern". Die gibt es aber ja nicht, die Kinder verdienen ja nichts. Kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob Kinder hier generell mit berücksichtigt werden? Meiner Meinung nach kann das ja so nicht richtig sein, oder?
und dann noch
Kleine Zuckerfee hat geschrieben:Einen Lebensgefährten gibt es nicht und der insgesamt gezahlte Unterhalt ist in der Berechnung komplett bei unserer Mandantschaft als Einkommen eingesetzt worden.
Genau da liegt m.E. der Hase im Pfeffer. Ihr dürft den Kindesunterhalt nicht dem Einkommen der Mutter zurechnen. Kindesunterhalt ist Einkommen der Kinder (und steht auch nur diesen zu!).
Ergo "verdienen" die Mitbewohner tatsächlich, nämlich den an sie jeweils gezahlten Kindesunterhalt.
Machen im übrigen die ARGEn bei der Berechnung der Hartz IV-Sätze exakt so.

Schöne Grüße
Moon Unit
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jojo
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#6

05.05.2010, 11:52

Kommt bei mir drauf an, wer das Geld tatsächlich erhält... :mrgreen:

Dürfte aber im Ergebnis nicht groß zählen, da es wahrscheinlich unterhalb der Freigrenzen liegen dürfte.

Liegt es drüber und die Kinder erhalten ist, ist es tatsächlich Einkommen.
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Kleine Zuckerfee
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#7

05.05.2010, 12:23

Also, der Unterhalt ist vollständig der Mutter zugerechnet worden. Habe den Fehler mittlerweile aber gefunden: Die Mandantschaft war mal verheiratet und der Grundsteuerbescheid lautet noch auf beide Ehepartner, da dieser sich seit 5 Jahren nicht verändert hat. Den Nachweis, dass die Mandantin mittlerweile Alleineigentümerin ist, hat das Gericht wohl in diesem Fall übersehen.

Aber auf jeden Fall vielen Dank!
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Moon Unit
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#8

05.05.2010, 12:51

Kleine Zuckerfee hat geschrieben:Also, der Unterhalt ist vollständig der Mutter zugerechnet worden.
Dann rechne doch noch mal mit verteiltem Unterhalt. Müsste für die Mutter doch deutlich günstiger sein, da ohnehin die Energiekosten schon auf die Kids verteilt wurden.
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#9

05.05.2010, 13:50

Das ist letztendlich ein Nullsummenspiel, es sei denn, der Unterhalt ist höher als die Freibeträge.

Da hängt es dann von der jeweiligen Rechtsprechung ab, was günstiger ist.
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