Hallo ihr Lieben...
habe mal wieder eine selten dämliche Frage, aber ich kanns net, weil kommt bei mir nie (nun gut, jetzt das erste Mal) vor.
Scheidungssache aus dem Jahre 2003. Mandantin wurde PKH bewilligt mit Ratenzahlung. Zur Vereinfachung nehme ich gerade Zahlen.
Regelgebühr EUR 3.000,00 PKH Gebühr EUR 1.000,00
--> Differenz somit EUR 2.000,00
Die PKH-Gebühr haben wir ja schon vorab von der LOK bekommen (also die EUR 1.000,00). Die restlichen EUR 2.000,00 (Differenz) musste sie ja in Raten bezahlen. Die Mandantin hat brav ihre Raten bezahlt. Insgesamt 48 Monate. Nun habe ich folgendes Proble. Die Differenz von EUR 2.000,00 wurde nicht vollständig mit den 48 Raten abgedeckt.
Regelgebühr EUR 3.000,00
abzüglich Zahlung LOK EUR 1.000,00 (PKH)
abzüglich geleistete Raten EUR 1.500,00 (von LOK am Ende angewiesen)
bleiben EUR 500,00 offen.
Darf ich nun die verbleibenden EUR 500,00 noch von der Mandantin verlangen?
Vielen lieben Dank schonmal.
PKH - Ratenzahlung, Ende
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Nein, darfst Du nicht. Wenn durch die Raten nicht die komplette Wahlanwaltsgebühr gedeckt wird, gibts halt nur das, was abgedeckt ist.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"