Hallo ihr lieben
Wir haben für unseren Mandanten (selbständig tätig) VKH beantragt. Für das Jahr 2009 hat er noch keinen Bescheid erhalten. Eine Bestätigung des Steuerberaters über die Höhe des Verlustes mit genauer Aufgliederung haben wir der VKH-Erklärung beigefügt. Jetz will das Gericht eine vollständige Einnahmen-/Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2009 haben.
Begründung: Zöller 28. Auflage, Anm. 13 zu § 115 ZPO
Meine Frage nun: Hat jemand von euch den Zöller bei der Hand und kann mir nen Auszug schicken?
schon mal für eure Hilfen!
VKH für Selbständigen
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Jo, hab ich. Schreib mir Deine eMail oder Fax-Nr. per PN, dann kriegste des (ich könnt es auch fix abtippen, ist nicht so viel).