Frist für Ablehnung Beiordnung im Strafrecht

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Naturini
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#1

29.04.2010, 14:05

Kann mir jemand von Euch sagen wie lange die Frist für eine Ablehnung der Beiordnung im Strafrecht ist und welche Frist das ist bzw. wo ich das nachlesen kann?

Vielen Dank :-)
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Adora Belle
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#2

29.04.2010, 14:27

Welche Frist meinst Du? Für die Ablehnung (oder Beiordnung) läßt sich das Gericht so viel Zeit, wie es will. Oder geht es Dir um die Beschwerdefrist?
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#3

29.04.2010, 16:10

Ne es geht mir um die Beschwerdefrist. Das Gericht hat unseren Beiordnungsantrag abgelehnt und nun sagte meine Chefin, dass ich die Frist notieren soll.
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#4

29.04.2010, 16:19

Gibt's nich. Für alles, was nicht ausdrücklich mit sofortiger Beschwerde anzugreifen ist, gilt § 304.
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#5

29.04.2010, 16:42

Und was muss ich jetzt machen?
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#6

29.04.2010, 16:47

Ähm. Beschwerde erheben? Wenn es keine Frist gibt, kannst Du keine notieren.
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#7

29.04.2010, 16:58

Ok vielen Dank :-)
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