Anrechnung außergerichtlich bei PKH-Prüfungsverfahren

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Naturini
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#1

29.04.2010, 12:59

Oh man irgendwie stehe ich mal wieder total auf dem Schlauch. Ich soll dem Mdten die 1,0 Gebühr für das PKH-Prüfungsverfahren in Rechnung stellen (vorher waren wir außergerichtlich tätig und haben die 1,3 Geschäftsgebühr abgerechnet). Wie ist denn jetzt meine Anrechnung? Rechne ich die 0,65 Gebühr komplett an oder verringert die sich weil die Verfahrensgebühr nur eine 1,0 Gebühr ist?
Katharina80
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#2

29.04.2010, 13:00

Komplett anrechnen... Siehe Mahnbescheidsgebühr. Da rechnest Du ja auch komplett an, obwohl es nur eine 1,0 Gebühr ist.
Naturini
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#3

29.04.2010, 13:04

Ach natürlich. Manchmal bin ich aber auch echt blöd.

Vielen Dank :-)
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