Eben. Sag ich doch (nur vielleicht etwas umständlicher wg. der Erklärung )!Benita hat geschrieben:Anfallen tun weiterhin die 1,3 VG und auch die 1,2 TG, aber eben nach den Höchstsätzen der PKH-Tabelle.
PKH abrechnen bei Streitwert über 30000€
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hat mir sehr geholfen
also immer wenn der streitwert über 30.000,00€ dann rechne ich:
1,3 VG x 391,00 € (Einheitsgebühr) -> 508,30€
und evt.
1,2 TG x 391,00 € -> 469,20 €
und dann auch evt.
1,0 EG x 391,00 €
- Re1108
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Genau!
Wobei du wenn die SW im PC eingibt, den entstandenen Wert - wie hier die 70.000 € - eingeben kannst. Der PC rechnet dir die Gebühren automatisch aus dem "magischen Wert".
(jedenfalls bei RAM!)
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ja ich habe es im programm gerade ausprobiert.
vielen dank für die hilfe
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