Beschwerde gegen ablehnenden PKH-Beschluss
Verfasst: 19.04.2010, 10:08
Hallo ich habe folgenden Fall:
Wir haben Klage für den Fall der PKH-Bewilligung eingereicht. Diese wurde abgelehnt. Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt. Was darf ich jetzt abrechnen?
Also für das PKH-Bewilligungsverfahren die Gebühr nach Nr. 3335 VV RVG. Soweit ist es mir noch klar.
Aber darf ich für das Beschwerdeverfahren die Nr. 3500 VV RVG abrechnen oder nicht? Mich irritiert hier § 56 Abs. 2 RVG. Ich werde aus dem nicht schlau. Ich will natürlich nix abrechnen, was uns nicht zusteht.
Wir haben Klage für den Fall der PKH-Bewilligung eingereicht. Diese wurde abgelehnt. Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt. Was darf ich jetzt abrechnen?
Also für das PKH-Bewilligungsverfahren die Gebühr nach Nr. 3335 VV RVG. Soweit ist es mir noch klar.
Aber darf ich für das Beschwerdeverfahren die Nr. 3500 VV RVG abrechnen oder nicht? Mich irritiert hier § 56 Abs. 2 RVG. Ich werde aus dem nicht schlau. Ich will natürlich nix abrechnen, was uns nicht zusteht.