PKH für Widerklage, Klage zahlt RSV

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mauselche
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#1

15.04.2010, 10:34

Hallo an alle,
hab ein kleines Problem.
Haben für zwei Mandanten Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld erhoben. Die Klage ist durch die RSV abgedeckt.
Die Gegenseite erhebt Widerklage für welche wir auch PKH erhalten haben.
Wie muss ich nun abrechnen ?

:thx
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#2

15.04.2010, 10:44

Wieso habt ihr für die Klage RS aber für die Widerklage net?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

15.04.2010, 10:47

Das frag ich mich auch gerade ...
Warum hat eigentlich das Gericht PKH bewilligt, wenn ne RS vorhanden ist, ... :hm
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#4

15.04.2010, 10:50

Auch das hab ich mich gerda gefragt Re1108.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

15.04.2010, 10:52

:hm :hm :hm
Da wären wohl noch n paar mehr Infos zum Sachverhalt nötig ...
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#6

15.04.2010, 10:53

Mauselche, klär uns mal auf, damit wir dir auch helfen können :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#7

15.04.2010, 10:54

mauselche hat geschrieben: Widerklage für welche wir auch PKH erhalten haben.
Außerdem frage ich mich gerade, ob das heißt, dass PKH auch für die Klage gewährt wurde ...
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grommelie
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#8

15.04.2010, 13:43

Ich nehme mal an, dass die RS nur für die Klage gewährt hat, weil die Abwehr von Schadenersatzansprüchen von RSV oftmals nicht versichert ist. Dann kann das mit der PKH sicher passen.
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#9

19.04.2010, 09:17

Genau Grommelie hat recht.
RSV hat die Deckung für die Widerklage abgelehnt, daher bekam die Partei Pkh für die Widerklage.
mauselche
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#10

20.04.2010, 09:53

So eine Abrechnung hat wohl noch niemand gehabt ? :roll:
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