PKH für Widerklage, Klage zahlt RSV
- Liesel
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Ich würde einfach mal die Gebühren, welche durch die Widerklage entstanden sind, über PKH abrechnen und dann schauen, was die festsetzen. Wenn du die Festsetzung der PKH-Gebühren hast, den Rest bei der RSV abrechnen. Vielleicht funktioniert das ja. Ansonsten hätte ich auch keine schlaue Idee, wie man das anders machen könnte.
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Ich hab sowas noch nie abgerechnet, das ist wohl richtig. Ich würds auch wie von Liesel vorgeschlagen abrechnen, wirst ja sehen obs klappt oder net.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Aus dem mit der Widerklage geltend gemachten Betrag rechnest Du die entstandenen Gebühren über PKH ab und die aus dem Klagebetrag entstandenen Gebühren rechnest Du gegenüber der RSV ab. Ich kanns nicht ausführlicher beantworten, weil Du weder geschrieben hast, ob ihr nen Termin wahrgenommen habt etc. und vor allem, wie die jeweiligen Streitwerte sind.
- Liesel
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@grommelie: Meiner Meinung nach geht es nicht, jeweils aus den einzelnen Streitwerten die Berechnung der Gebühren vorzunehmen, da die Streitwerte ja addiert werden müssen.
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