Sachverständigenkosten

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Nicole 1708
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#1

06.04.2010, 10:55

Hallöchen, nach Ostern kommen gleich wieder die super Fragen von meinen Chefs....
also wir haben PKH bewilligt bekommen als Beklagte und es wurde ein Gutachten eingeholt. Auf Grund dieses Gutachtens haben wir die Sache nun auch noch verloren und müssen die Kosten der Gegenseite tragen. So nun die Frage: Wer trägt die Kosten des Sachverständigengutachtens? Müssen wir diese auch tragen als Beklagte, weil eigentlich war ja die Gegenseite beweislastig und nicht wir!?Ich bin der Meinung, dass wir diese nicht tragen müssen, aber meine chefs sehen das nicht so! Hat irgendwer eine Idee?
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LuzZi
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#2

06.04.2010, 11:01

Wenn ihr als Beklagte zum Tragen der Kosten verurteilt wurden, ists doch vollkommen egal, auf wessen Seite die Beweislast liegt. Ihr bzw. der/die Mandant/in müsst die Gutachterkosten zahlen, da führt kein Weg dran vorbei.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Adora Belle
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#3

06.04.2010, 11:13

Das sind doch Gerichtskosten (bzw. gerichtliche Auslagen), die sind von der PKH gedeckt.
Nicole 1708
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#4

06.04.2010, 12:09

Man seid ihr schnell....

Mein Chef sieht das auch so, dass wir als Beklagte die Kosten des Gutachtens, da es ja Kosten der Gegenseite sind, tragen müssen...leider...

@Adora Belle
Wir haben das Gutachten doch nicht in Auftrag gegeben, sondern die Gegenseite (Kläger), die nunmehr gewonnen haben und wir müssen die Kosten der Gegenseite tragen!
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NORTHERN DINO
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#5

06.04.2010, 13:55

Es geht doch nicht darum, wer etwas beantragt und beauftragt hat, sondern maßgeblich ist allein die KGE. Steht dort: Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, dann gehören die SV-Kosten sicherlich dazu. Habt ihr PKH ohne Ratenzahlung erhalten, dann kommt ihr so davon... :lol:
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Liesel
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#6

06.04.2010, 15:32

Sollte die Gegenseite aber einen Kostenvorschuß für das Gutachren einbezahlt haben, können sie die Kosten, trotz daß eure Mandantschaft PKH hat, gegen diese festsetzen lassen, genauso wie den GK-Vorschuß für die Klage.
LEBE DEN MOMENT

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Nicole 1708
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#7

06.04.2010, 15:42

ja die Gegenseite hat einen Vorschuss geleistet und ja PKH ohne Ratenzahlung....
also muss unsere Mandantschaft die Kosten mit tragen oder nicht??
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#8

06.04.2010, 17:26

Das sollte inzwischen auch ein alter Hut sein, da das BVerfG und andere Obergerichte schon vor Jahren entsprechende Entscheidungen getroffen haben. Stichwort: Entscheidungs- / Übernahmeschuldnerschaft. Auch dazu gibt es bereits reichlich Freds.
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