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Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 19.03.2010, 11:55
von lucy1510
Hallöchen,

mein Chef und ich sind ratlos. Wir haben eine Mandantin beraten und teilweise außergerichtlich in drei verschiedenen Angelegenheiten beraten und vertreten. Sie legte damals - das war Mitte 2009 - einen Beratungshilfeschein vor, in welchem für alle drei Angelegenheiten Beratungshilfe erteilt wurde. Damit fing das Elend an.

Ich habe die drei Angelegenheiten auch getrennt abgerechnet. Seitdem "prügeln" wir uns mit der zuständigen Rechtspflegerin herum, die behauptet, die Angelegenheiten seien mit einer Abrechnung abgegolten. Wir haben Rechtsprechung zitiert und ausführlich erläutert, warum die Angelegenheiten getrennt abzurechnen sind.

Seit Ende vorigen Jahres ist Funkstille. Wir haben noch mal ausführlich geschrieben - es kommt weder eine Reaktion noch eine Zahlung. Ich habe seitdem noch mal 3 Mal an die Zahlung erinnert.

Was müssen wir nun tun, wenn keine Zahlung erfolgt? Verklagen? Bzw. womit kann ich dem Gericht drohen bei Nichtzahlung?

Wir sind uns sehr unsicher.

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 19.03.2010, 12:15
von 13
Letztmalig anschreiben mit kurzer Fristsetzung bei Vermeidung weiterer Maßnahmen. Ggf. wird um eine rechtsmittelfähige Entscheidung gebeten. Eine weitere Verschleppung der Angelegenheit kommt nicht mehr in Betracht. Rumms!

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 22.03.2010, 16:52
von lucy1510
Vielen Dank.

Das habe ich aber schon 4 x gemacht. Laut Auskunft der Geschäftsstelle hat der Richter die Akte auf dem Tisch und tut nix. Womit kann ich drohen? Die kommen echt nicht zu Potte.

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 22.03.2010, 16:56
von 13
Wenn der Richter nichts macht, dann sollte die SE von allein drauf kommen, die Akte kurz aus dem Zimmer zu holen, um die Vergütung anzuweisen. Weigert sie sich, dann über den Direktor/Präsidenten gehen. Niemand muss monatelang auf sein Geld warten, nur weil nichts in der Akte passiert. Ich möchte mal sehen, was die Gerichtsleute sagen würden, wenn das Gehalt auch so zögerlich gezahlt werden würde.

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 22.03.2010, 19:15
von online
Moment mal.

Geht es noch um Beratungshilfevergütung? Wenn ja: Warum liegt die Akte beim Richter? Habt Ihr denn schon Rechtsmittel eingelegt, über das er entscheiden muss?

Oder geht es um PKH-Vergütung?

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 27.05.2010, 11:14
von lucy1510
Ich muss noch mal auf die Sache zurückkommen:

Wir haben jetzt noch zwei Mal die Zahlung der Rechnungen unter Fristsetzung angemahnt. ...... Nichts passiert. Wir haben um eine rechtsmittelfähige Entscheidung gebeten, Fristen gesetzt. Nichts.

Mein Chef würde jetzt am liebsten die Staatskasse - oder das zuständige Organ - verklagen.......

Geht das? Es hat wirklich nichts geholfen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde möchte mein Chef nicht machen, weil er den Richter auch noch gut kennt, der auf der Akte sitzt.

Wie ist der nächste Schritt? Klage? An wen?

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 27.05.2010, 11:18
von Liesel
Dürfte schwierig sein. Was willst du denn einklagen? Die Gebühren wurden ja noch nicht festgesetzt und somit sind sie auch nicht fällig. Einklagen einer Entscheidung / Festsetzung?

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 27.05.2010, 11:22
von LuzZi
Außer einer Dienstaufsichtsbeschwerde bleibt euch m. E. nicht viel übrig. Hat dein Chef mal mit dem Richter telefoniert?

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 27.05.2010, 11:34
von lucy1510
@Liesel: Ja, das weiß ich auch nicht so genau. Kann man die Entscheidung bzw. die Festsetzung denn einklagen?

@LuzZi: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde möchte mein Chef ja nicht machen. Er hat mit dem Richter schön öfter darüber telefoniert.

Meiner Meinung nach ist ja auch nicht der Richter für die Festsetzung der Gebühren verantwortlich und von daher bringt das vielleicht nichts, gegen den Richter vorzugehen.

Isch hab keeeiiine Ahnung. Wirklich. :?

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 27.05.2010, 11:38
von Liesel
lucy1510 hat geschrieben:Kann man die Entscheidung bzw. die Festsetzung denn einklagen?
Ich gehe nicht davon aus, ist mir zumindest noch nie begegnet. Wenn ihr keine Dienstaufsichtsbeschwerde machen wollt, bleibt wohl nur noch, den Richter telefonisch zu nerven. Eine Alternative fällt mir hierzu nicht ein.