Nichtzahlung PKH-Gebühren

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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LuzZi
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#11

27.05.2010, 11:39

Um wie viel Geld gehts hier eigentlich wenn man fragen darf?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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13
NORTHERN DINO
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#12

31.05.2010, 21:42

Für die Anweisung der Vergütung ist - je nach Geschäftsverteilung - der mD oder gD zuständig. Um die Anweisung erledigen zu können, ist die Herausgabe der Akte notwendig. Ohne Akte geht gar nix. Sitzt der Richter auf der Akte oder jemand anderes kommt nicht in die Puschen, dann bleibt nur, entweder den Direktor/Präsidenten des Gerichts als Disziplinarvorgesetzten anzuschreiben und um Vermittlung der überfälligen Erledigung zu ersuchen oder förmlich Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) einzulegen. Will man das nicht, dann muss halt gewartet werden. Die Ablehnung einer DAB in einem solchen Extremfall kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Schließlich ist es euer Geld!
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Manuela77
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#13

03.06.2010, 17:16

Hänge mich auch mal mit rein ... Der Einwand von online war berechtigt. Mich würde auch interessieren, warum die Akte beim Richter liegt, wenn es um Beratungshilfe geht. :shock: Da sind doch nur die Rechtspfleger zuständig. Oder gab es tatsächlich schon eine Entscheidung, wogegen Rechtsmittel eingelegt wurde?
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Zaubermaus007
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#14

04.06.2010, 09:17

Ich würde auch zur Dienstaufsichtsbeschwerde tendieren. Ansonsten hab ich auch schon von einer Untätigkeitsbeschwerde gehört....!? Ich weiß aber nicht, ob das in euerm Fall zulässig ist...
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jojo
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#15

04.06.2010, 09:21

Sehe ich auch so. Da wäre eine DAB angezeigt, aber wenn ihr nicht wollt... :cry:
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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