Hallo...
also ganz hat sich mir das Thema PKH-Wer zahlt wann was, noch nicht erschlossen.
Wie sieht es auch, wenn A) Mdt PKH bezieht und gewinnt, bzw verliert B) Gegner auch PKH bezieht(also beide) und gewinnt bzw verliert?
Wie geht man vor wenn der Gegner nicht zahlen kann (wenn er kein PKH bezieht)? Wer zahlt dann?
Gibt es irgendwo eine Übersicht?
Falls es schon ein Thema geben sollte in dem diese Fragen abgehandelt wurden bitte ich um kurzen Hinweis.
MbG, Lola
PKH Alle eventuellen Möglichkeiten
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A (Mandant und PKH) verliert: Eure Kosten Staatskasse, gegnerische Kosten trägt A selber
A (Mandant und PKH) gewinnt: Eure Kosten Staatskasse evtl. Differenzkosten Gegner (wenn Gegner kein Geld), ansonsten Eure Kosten Gegner
Wenn eine Partei PKH erhält, entbindet sie das nicht, die Kosten der Gegenseite zu zahlen, diese werden nicht der von der Staatskasse getragen.
A (Mandant und PKH) gewinnt: Eure Kosten Staatskasse evtl. Differenzkosten Gegner (wenn Gegner kein Geld), ansonsten Eure Kosten Gegner
Wenn eine Partei PKH erhält, entbindet sie das nicht, die Kosten der Gegenseite zu zahlen, diese werden nicht der von der Staatskasse getragen.
- niva
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A)
Mdt bekommt PKH und gewinnt:
du kannst du PKH mit der Staatskasse abrechnen und die Differenz vom Gegner fordern, in dem Fall fordert die Staatskasse vom Gegner dann die entsprechenden Gebühren zurück oder du rechnest keine PKH ab und machst alles mit KFA gegenüber dem Gegner geltend, das natürlich auf den Namen der Kanzlei und nicht auf den Namen des Mdt.
Mdt bekommt PKH und verliert:
du rechnest die Gebühren über PKH ab und der Gegner stellt KFA gegen den Mdt. (nach Regelgebühren) und der Mdt. muss dann die Gebühren des Gegners zahlen. PKH betrifft nur die eigenen Gebühren nicht die des Gegners
B)
andersrum ist das auch nicht anders. wenn z.B. der Gegner bei seinem RA PKH bekommt, muss er trotzdem die Regelgebühren von deinem Mdt. zahlen, wenn er verurteilt wurde die Kosten zu zahlen.
wenn der nicht zahlen kann, leitest du ganz normal ZV aus dem KFB ein
Mdt bekommt PKH und gewinnt:
du kannst du PKH mit der Staatskasse abrechnen und die Differenz vom Gegner fordern, in dem Fall fordert die Staatskasse vom Gegner dann die entsprechenden Gebühren zurück oder du rechnest keine PKH ab und machst alles mit KFA gegenüber dem Gegner geltend, das natürlich auf den Namen der Kanzlei und nicht auf den Namen des Mdt.
Mdt bekommt PKH und verliert:
du rechnest die Gebühren über PKH ab und der Gegner stellt KFA gegen den Mdt. (nach Regelgebühren) und der Mdt. muss dann die Gebühren des Gegners zahlen. PKH betrifft nur die eigenen Gebühren nicht die des Gegners
B)
andersrum ist das auch nicht anders. wenn z.B. der Gegner bei seinem RA PKH bekommt, muss er trotzdem die Regelgebühren von deinem Mdt. zahlen, wenn er verurteilt wurde die Kosten zu zahlen.
wenn der nicht zahlen kann, leitest du ganz normal ZV aus dem KFB ein
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Nein. Ihr habt gewonnen. Wenn Ihr PKH habt und der Gegner hat kein Geld. Dann machst Du Deine Kosten gegenüber der Staatskasse (PKH-Gebühren) und diese holt sie sich vom Gegner wieder. Falls Du noch Differenzkosten hast, machst Du sie gegenüber dem Gegner geltend.
Niva hat das ganz gut beschrieben...
Niva hat das ganz gut beschrieben...
- Grübchen
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Die PKH Bewilligung Eures Mandanten hat ja nix mit dem Gegner zu tun. Wenn Ihr gewinnt, musst Du sie beim Gegner geltend machen und sehen ob er zahlt ganz normal.
LG Grübchen
Guten Morgen liebe Foreno´s,
ich schreib hier einfach weiter:
Meine Chefin sucht einen Beschluss vom OLG München vom 25.09.2009 Az.: 11 WF 1516/09. Ich weiß nur, dass es um PKH mit der selben Angelegenheit geht. Hat jemand diesen Beschluss. Google gibt nichts her.
Danke!
Babsi
ich schreib hier einfach weiter:
Meine Chefin sucht einen Beschluss vom OLG München vom 25.09.2009 Az.: 11 WF 1516/09. Ich weiß nur, dass es um PKH mit der selben Angelegenheit geht. Hat jemand diesen Beschluss. Google gibt nichts her.
Danke!
Babsi