Hallo bin neu hier und habe mal eine Frage zu der PKH-Abrechnung. Habe in einer Familiensache PKH abgerechnet. Es geht hier um die Abänderung eines Unterhalttitels. Für das Verfahren wurde PKH bewilligt. Habe ganz normal abgerechnet, aber eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht vorgenommen, weil wir diese ja auch nicht gegenüber der Mandantschaft abrechnen werden. Jetzt weist mich das Gericht darauf hin, dass die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet worden ist und wir daher nur noch einen Betrag XX erhalten.
Meines Erachtens geht das doch nicht, oder? Hat jemand hiermit schon Erfahrungen gemacht? Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
LG Nicole
PKH-Abrechnung und Anrechnung der Geschäftsgebühr
Beliebtes strittiges Thema. Wurde die volle GG angerechnet? Warum rechnet Ihr nicht gegenüber der Mandantin diese ab? Hattet ihr außergericht Beratungshilfe?
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- nephele
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Ist das ein sog. "Altfall"?
Weil in dem Fall sehen die Gerichte das nicht einheitlich... Es kann sein, dass euer Gericht zu denen gehört, die in sog. "Altfällen" die Anrechnung der GG vornimmt, obwohl sie nicht tituliert oder abgerechnet wurde...
Weil in dem Fall sehen die Gerichte das nicht einheitlich... Es kann sein, dass euer Gericht zu denen gehört, die in sog. "Altfällen" die Anrechnung der GG vornimmt, obwohl sie nicht tituliert oder abgerechnet wurde...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Zitat Sheldon Cooper
Die Hälfte der Gebühr wurde angerechnet. Gegenüber der Mandantin können wir nicht abrechnen, da ist nichts zu holen, deswegen haben wir ja PKH im Verfahren. Klage haben wir am 23.09.2009 eingereicht. Außergerichtliche Beratungshilfe hatten wir nicht.
- niva
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Wir haben in den Fällen immer auf den Beschluss des BGH vom 02.09.2009, AZ II ZB 35/07 verwiesen, in dem beschlossen wurde, dass § 15a RVG auch für Altfälle gilt und dann wurde uns auch die volle PKH ausgezahlt.
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Hhm, das betrifft keinen Altfall bei Dir. Auf jeden Fall gegen wenden unter Hinweis auf den Beschluss
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- jojo
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Ich finde der § 15 a RVG gibt vom Wortlaut nicht her, bei der PKH-Abrechnung von den bisherigen Anrechnungsreglungen abzuweichen.
Ich habe da deshalb ein Verfarhen in der Beschwerde und dann guck ich weiter..
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
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http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Du willst da eine machen ? Also der Bez-Rev hat ausgefüht, dass § 15 a RVG nicht die Vorbemerkung 3 ändert.
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