PKH-Abrechnung bei UV

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Inselbiene

#1

24.02.2010, 10:26

Hallo, ich hab da mal ´ne Frage.

Wir haben eine Sache in der wir Klage eingelegt haben. Dem Mdt. wurde auch Pkh bewilligt. Dann hatten wir eine andere Anwältin beauftragt, den Gerichtstermin wahrzunehmen, da wir zu weit weg sind. Dieser RAin wurde keine Pkh bewilligt. Es wurde mit ihr Gebührenteilung vereinbart.

Gegenüber der Staatskasse haben wir abgerechnet:
1,3 VG 265,20
1,2 TG 244,80
PTE 20,00
USt 100,70
Gesamt 630,70

Terminsvertreterin hat uns heute Kostenrechnung geschickt: (von allen Gebühren die Hälfte)
0,65 VG 132,60
0,6 TG 122,40
PTE 10,00 (?)
USt 50,35
Gesamt 315,35

Da ich noch nie so eine interne Abrechnung gesehen habe, frage ich nun, ob das trotzdem so korrekt ist und wir die 315,35 auskehren können. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Micsi11
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#2

24.02.2010, 13:03

Nun, da ihr Gebührenteilung mit der Anwältin vereinbart hatten und sie genau die Hälfte der Gebühren per Kostennote bei euch anfordert, kann wohl hiergegen nichts eingewandt werden.
Inselbiene

#3

25.02.2010, 09:40

:thx für deine Hilfe
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