PKH-Festsetzung ArbG

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Cleopatra

#1

23.02.2010, 09:23

guten morgen,

folgender sachverhalt:

1. Kündigungsschutzklage, danach Terminierung.
2. Klageerweiterung (Forderung 1Monatsgehalt)
3. danach Vergleich schriftlich abgeschlossen + Feststellung durch das Gericht beantragt (im Vergleich enthalten ist das Ende des Arbeitsverhältnisses, Entgeltfortzahlung, Abfindung, Urlaub, Zeugnis)

ich müsste jetzt die festsetzung der PKH-Gebühren beantragen.
jetzt bin ich mir nicht ganz sicher welchen SW ich für den Vergleich nehmen soll?

könnte mir da jemand vllt schnell helfen...
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

23.02.2010, 09:27

Wenn du über PKH abrechnen willst, mußt du vorher Streitwertfestsetzung beim Gericht beantragen. Ohne diesen wird es schwierig sein, daß überhaupt PKH-Gebühren festgesetzt werden.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#3

23.02.2010, 09:29

Habt ihr PKH für den Mehrvergleich beantragt ? Bei mir gibts sonst nix für den Mehrvergleich.

3 x + 1 x (anhängig), Hohe der Entgeltfortzahlung und des Urlaubs drauf, Zeugnis hier 1/2, weil Mitnahmeeffekt.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#4

23.02.2010, 09:31

Im Zweifelsfall würd ich den Streitwert festsetzen lassen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Cleopatra

#5

25.02.2010, 10:53

soo der streitwert wurde jetzt festgesetzt einmal fürs verfahren x € und einmal für den vergleich y €.

1,3 VG SW für den verfahren X
1,2 TG SW Verfahren + Vergleich X+Y
1,0 EG SW Vergleich Y
Ausl. Mwst

Richtig so?
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#6

25.02.2010, 11:01

0,8 für (Y-X)
1000 für (Y-X)
1003 für X
jeweils 15 III RVG
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Cleopatra

#7

25.02.2010, 11:09

jojo hat geschrieben:0,8 für (Y-X)
1000 für (Y-X)
1003 für X
jeweils 15 III RVG

verfahren: 4.291,60 €
Vergleich: 5.704,40 €
differenz: 1.412,80 €

1,3 VG Nr. 3100 4.291,60 €
0,8 VG Nr. 3101 Nr. 2 1.412,80 €
1,2 TG nr. 3104 5.704,40 ??
1,0 VG 1003 4.291,60 €
1,5 VG 1000 1.412,80 €
überprüfen ob gekürzt werden muss.

so ok ??
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#8

25.02.2010, 11:10

:D
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Cleopatra

#9

25.02.2010, 11:13

jojo hat geschrieben::D
danke
Antworten