Hallo,
in einer Gewaltschutzssache hat ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden. In diesem Termin (am Ende) kamen auch die sorgerechtlichen Fragen zur Sprache. Mit Hilfe der jeweiligen anwaltlichen Vertretung konnte eine Vereinbarung geschlossen werden. Ich habe nun für die Sorgerechtsangelegenheit neben der Verfahrensgebühr auch eine Terminsgebühr abgerechnet.
Um genau diese Terminsgebühr werden unsere Gebühren jetzt abgesetzt mit der Begründung, in Sorgerechtsstreitigkeiten sei keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben.
Hattet ihr schon ähnliche Fälle? Kann ich hier nichts machen? Aus dem Eilbeschluss des Gerichtes ist das Vorgehen ersichtlich. Der Beschluss ist sogar genau genommen die Reaktion darauf, dass die Vereinbarung aus Sicht des Gerichtes dann nicht eingehalten wurde.
Hilfe.....