PKH-Abrechnung

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fibu
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#1

19.02.2010, 10:54

Muß PKH-Abrechnung machen. Verfahren GW 5526,40 und Vergleich GW 3743,48.

Wie rechne ich ab?
1,3 aus 5526,40
1,2 aus 5526,40
1,5 aus 3743,48
Auslagen und MwSt??
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Liesel
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#2

19.02.2010, 11:13

Nach den von dir mitgeteilten Streitwerten ist die Abrechnung richtig, wenn ihr nur gerichtlich tätig ward. Mich wundert nur, daß der Streitwert für den Vergleich niedriger ist als der Verfahrensstreitwert.
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fibu
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#3

19.02.2010, 11:35

Das ist ja genau mein Problem. Kann ich mir auch nicht erklären.
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#4

19.02.2010, 11:38

Wurde vor Vergleichsabschluß evtl. eine Teilforderung für erledigt erklärt o. ä. Wenn nicht, würde ich eine Streitwertbeschwerde machen.
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rit-sch
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#5

19.02.2010, 16:01

Schließe mich Liesel an. Allerdings dürfte - egel wie der Vergleichswert nun tatsächlich ist - keine 1,5 EG, sondern nur eine 1,0 EG angefallen sein.
Liebe Grüße
Rita


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NORTHERN DINO
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#6

19.02.2010, 21:05

rit-sch hat geschrieben:Schließe mich Liesel an. Allerdings dürfte - egel wie der Vergleichswert nun tatsächlich ist - keine 1,5 EG, sondern nur eine 1,0 EG angefallen sein.
:zustimm
~ Grüßle ~
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#7

22.02.2010, 09:16

Tschuldigung! Natürlich eine 1,0 EG, hatte das 1,5 irgendwie überlesen.
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