nachträglich PKH für ZV
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Hi! Habe jahrelang schon keine PKH für ZV beantragt. Kann ich nachträglich für die ZV PKH beantragen? Ich habe im Hinterkopf, dass der Mandant die Gerichtsvollzieherkosten trotz bewilligter PKH zahlen muss, lediglich der RA seine Gebühren gegen der Landeskasse abrechnet. Ist das so? Gruß Juty
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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PKH gibt es immer nur ab Antragstellung. Für bereits durchgeführte ZV-Maßnahmen dürfte das nicht mehr gehen.
Was gezahlt wird, kommt darauf an, ob ein RA beigeordnet wurde oder nicht. Wenn nicht, dann werden nur GV-Kosten, GK etc gezahlt, aber keine Anwaltskosten. Die werden nur bei Beiordnung eines RA gezahlt.
Was gezahlt wird, kommt darauf an, ob ein RA beigeordnet wurde oder nicht. Wenn nicht, dann werden nur GV-Kosten, GK etc gezahlt, aber keine Anwaltskosten. Die werden nur bei Beiordnung eines RA gezahlt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Bino
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Bei bewilligter PKH rechnet der GV seine Kosten gleich gegenüber der Kasse ab. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein riesengroßer Hinweis auf die bewilligt PKH gemacht werden muss, ein normaler Hinweis reicht nicht aus.