PKH-Antrag - was für Angaben?

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#1

15.02.2010, 15:42

Hallo ihr Lieben

wie der ein oder andere hier schon weis, ich zweifele oft an mir selbst und stelle deshalb einiges von dem was ich meine zu wissen in Frage.

Muss man beim PKH-Antrag angeben, wieviel Strom man monatlich zahlt? Oder zählt das in den Freibetrag?

Aber wie hoch ist der und was gehört noch alles dazu? Gibt es da ne liste?
Bild

Bild
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#2

15.02.2010, 15:54

a) nein b) ja, es sei denn, es wird mit Strom geheizt, dann a) ja b) nein.

Dem Vordrucksatz sind Ausfüllhinweise beigefügt, da steht einiges drin, ansonsten zur Kommentierung in § 115 ZPO.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#3

15.02.2010, 16:25

Ich empfehle Dir auch PKH-fix. Das Programm gibt es kostenlos im Netz. Damit kannst Du ausrechnen, ob PKH infrage kommt und ob evtl. Raten gezahlt werden müssen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#4

24.02.2010, 16:41

Muss das Thema nochmal aufgreifen.

Wir haben ihr ganz schwierige Mdt und daher brauch ich handfeste Argumente.

Kann ich denn dem PKH-Antrag folgende Rechnung beifügen oder fällen die unter den Freibetrag?:

Strom-Rechnung, Wasser-Rechnung, Abfallgebührenbescheid, Grundsteuerbescheid, Schornsteinfegerrechnung und GEZ (GEZ keine Schulden).

Es sei noch zu erwähnen, dass die Mdt. ein Eigenheim haben.

Bitte helft mir schnell.

Danke
Bild

Bild
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#5

24.02.2010, 16:43

Strom, Wasser, GEZ nein, Kosten der allgemeinen Lebensführung sind im Freibetrag drin.

Rest ja.

Geschützt ist nur ein selbstgenutzes Haus/WEG. Mehrparteien oder Vermietung ist zu verwerten.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#6

24.02.2010, 16:46

Die Mdt. nutzen ihr Eigenheim selbst. Also nun doch alles?
Bild

Bild
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#7

24.02.2010, 16:50

Strom, Wasser, GEZ nein, Kosten der allgemeinen Lebensführung sind im Freibetrag drin.

Rest ja.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#8

24.02.2010, 16:53

könntest du mir das mit dem Freibetrag näher erläutern, bitte.
Bild

Bild
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#9

24.02.2010, 16:57

Der Freibetrag des § 115 ZPO, zur Zeit 395,00, ist eine pauschale. Da ist von Essen/Trinken bis GEZ alles mit abgegolten. Darüber hinaus werden nur besondere Belastungen anerkannt.

Guck dir mal die Ausfüllhinweise an, da ist eine Kurzeinführung drin. Ansonsten der Zöller zu § 115 ZPO.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#10

24.02.2010, 20:06

@Jojo:
Strom und Wasser gelten nicht zu den absetzungsfähigen Nebenkosten für die Unterkunft?
Antworten