PKH-Antrag - was für Angaben?

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jojo
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#11

25.02.2010, 09:30

Nein, es sei denn mit Strom wird geheizt (Nachtspeicher), dann wird der Heizstrom berücksichtigt, der Rest nicht.
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Liesel
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#12

25.02.2010, 09:39

Bei einem Eigenheim nehme ich die mtl. Abschlagszahlungen für Wasser auch mit rein, da diese bei "normalen" Mietverträgen ebenfalls in den Betriebskostenvorauszahlungen enthalten ist und diese werden doch komplett anerkannt. Die Ansetzung der Wassergebühren wurde bisher auch noch nie vom Gericht moniert.
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jojo
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#13

25.02.2010, 09:57

Es ist die Frage, ob es auf diesen "Kleinbetrag" überhaupt ankommt. Wenn es drauf ankommt, wird nicht berücksichtigt, das ist eindeutig, siehe Zöller.
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ellimorelli
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#14

25.02.2010, 09:59

@ liesel: Also Wasser nimmst du mit rein und Strom nicht, richtig?
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Liesel
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#15

25.02.2010, 10:03

Richtig, es sei denn - wie jojo schon geschrieben hat - daß mit Strom geheizt wird, dann die mtl. Abschlagszahlungen angeben.
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#16

25.02.2010, 10:04

@jojo:

Wie ist es denn dann bei Mietverträgen? Rechnest du dann aus den Betriebskostenvorauszahlungen auch die darin enthaltene Vorauszahlung für Wasser raus?
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#17

25.02.2010, 10:11

Ja, wenns wirklich drauf ankommt. Meist ist bei Freibeträgen - Schulden -Kaltmiete eh schon ratenfrei, dann kommt es nicht mehr drauf an.

Sollte es drauf ankommen, rechne ich raus, sofern erkennbar. Wenn nicht, hat der Kläger Glück gehabt.
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