2 Mal Einigunsgebühr?

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nfnf

#1

11.02.2010, 15:46

Kann in nachfolgendem Beispiel die Einigungsgebühr zweimal abgerechnet werden?


Es gab eine Hauptssache und eine einstweilige Verfügung.

Die Verhandlung zur Hauptsache war vor der Verhandlung der einstweiligen Verfügung.

In der mündlichen Verhandlung zur Hauptstache wurde durch Vergleich auch die einstweilge Verfügung erledigt.

Kann man jetzt in beiden Verfahren eine Einigungsgebühr abrechen?
gkutes

#2

11.02.2010, 16:20

nein. Aber höherer Streitwert
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Adora Belle
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#3

11.02.2010, 16:29

Nein. Es gibt eine Einigungsgebühr im HS-Verfahren aus den zusammengerechneten Werten unter Beachtung von § 15 Abs. 3 (hier egal, weil beides anhängig war).
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