Hallo liebe Leutz
ich steh mal wieder, wie des öfteren- auf dem Schlauch.
Unsere Mandantin sollten den PKH-Antrag ausfüllen. Bei Punkt D (Angehörigen, denen sie unterhalt gewähren) gab sie nix an, weil sie meinte, dass das Kind ja bei ihr lebt. Dachte ich mir auch, dass wäre richtig.
Mein Chef meint nun aber, dass sie das Kind dort angeben muss. Sie trägt zwar keinen Unterhaltsbetrag ein, aber dafür beim einkommen des Kindes, den Unterhalt den der Kindesvater leistet. Stimmt das?
Schon jetzt danke für die Antwort(en)
PKH-Antrag ausfüllen
- ellimorelli
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Sie muss das Kind angeben und sie muss auch angeben, wenn das Kind Unterhaltszahlungen erhält. Diese würde ich aber auch so kennzeichnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- ellimorelli
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- rit-sch
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Der Kindesunterhaltsbetrag wird nicht bei eigenem Einkommen angegeben, sondern unter Punkt D bei dem Kind, dem sie (Natural)unterhalt gewährt, als eigene Einkünfte.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Rita
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- ellimorelli
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- gabrielle
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ich würde nur in Absprache mit der Mandantin die Ergänzungen vornehmen, um mich abzusichern. Da sie mit ihrer Unterschrift, da ja auf dem Formular schon ist, versichert, dass sie alle Angaben richtig gemacht hat.