PKH-Antrag ausfüllen

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#1

11.02.2010, 14:39

Hallo liebe Leutz


ich steh mal wieder, wie des öfteren- auf dem Schlauch.

Unsere Mandantin sollten den PKH-Antrag ausfüllen. Bei Punkt D (Angehörigen, denen sie unterhalt gewähren) gab sie nix an, weil sie meinte, dass das Kind ja bei ihr lebt. Dachte ich mir auch, dass wäre richtig.
Mein Chef meint nun aber, dass sie das Kind dort angeben muss. Sie trägt zwar keinen Unterhaltsbetrag ein, aber dafür beim einkommen des Kindes, den Unterhalt den der Kindesvater leistet. Stimmt das?

Schon jetzt danke für die Antwort(en) :)
Bild

Bild
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#2

11.02.2010, 14:42

das Kind muss eingetragen werden und sie schreibt den Betrag rein, den sie für das Kind vom Kindesvater erhält (wenn überhaupt). Sie leistet selbst dem Kind ja Naturalunterhalt.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#3

11.02.2010, 14:59

Sie muss das Kind angeben und sie muss auch angeben, wenn das Kind Unterhaltszahlungen erhält. Diese würde ich aber auch so kennzeichnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#4

11.02.2010, 15:03

als den unterhaltsbetrag bei einkommen angeben und die Urkunde beifügen?
Bild

Bild
Benutzeravatar
rit-sch
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 12.10.2009, 13:49
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Iserlohn

#5

11.02.2010, 15:17

Der Kindesunterhaltsbetrag wird nicht bei eigenem Einkommen angegeben, sondern unter Punkt D bei dem Kind, dem sie (Natural)unterhalt gewährt, als eigene Einkünfte.
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#6

11.02.2010, 15:19

äh? naja ich meinte doch, dass der Kindesunterhalt den der andere erziehungsberechtigt zahlt, dort eingetragen wird, wo steht, ob der Angehörige dem die Mdt. unterhalt gewährt eigenes Einkommen hat. Also beim Einkommen desjenigen (hier Kind). Das ist doch unter D
Bild

Bild
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#7

11.02.2010, 15:20

Ja, da ists richtig.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#8

11.02.2010, 15:26

was würdet ihr nun tun? selbst eintragen oder der Mdt. das schicken und mitteilen,Sie soll das machen? den monatlichen Unterhalt, den der Kindesvater zahlt kenne ich. Auch die urkunde über den Unterhalt liegt vor.
Bild

Bild
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#9

11.02.2010, 15:30

ich würde nur in Absprache mit der Mandantin die Ergänzungen vornehmen, um mich abzusichern. Da sie mit ihrer Unterschrift, da ja auf dem Formular schon ist, versichert, dass sie alle Angaben richtig gemacht hat.
Benutzeravatar
rit-sch
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 12.10.2009, 13:49
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Iserlohn

#10

11.02.2010, 15:35

:zustimm
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Antworten