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PKH-Antrag ausfüllen

Verfasst: 11.02.2010, 14:39
von ellimorelli
Hallo liebe Leutz


ich steh mal wieder, wie des öfteren- auf dem Schlauch.

Unsere Mandantin sollten den PKH-Antrag ausfüllen. Bei Punkt D (Angehörigen, denen sie unterhalt gewähren) gab sie nix an, weil sie meinte, dass das Kind ja bei ihr lebt. Dachte ich mir auch, dass wäre richtig.
Mein Chef meint nun aber, dass sie das Kind dort angeben muss. Sie trägt zwar keinen Unterhaltsbetrag ein, aber dafür beim einkommen des Kindes, den Unterhalt den der Kindesvater leistet. Stimmt das?

Schon jetzt danke für die Antwort(en) :)

Verfasst: 11.02.2010, 14:42
von gabrielle
das Kind muss eingetragen werden und sie schreibt den Betrag rein, den sie für das Kind vom Kindesvater erhält (wenn überhaupt). Sie leistet selbst dem Kind ja Naturalunterhalt.

Verfasst: 11.02.2010, 14:59
von LuzZi
Sie muss das Kind angeben und sie muss auch angeben, wenn das Kind Unterhaltszahlungen erhält. Diese würde ich aber auch so kennzeichnen.

Verfasst: 11.02.2010, 15:03
von ellimorelli
als den unterhaltsbetrag bei einkommen angeben und die Urkunde beifügen?

Verfasst: 11.02.2010, 15:17
von rit-sch
Der Kindesunterhaltsbetrag wird nicht bei eigenem Einkommen angegeben, sondern unter Punkt D bei dem Kind, dem sie (Natural)unterhalt gewährt, als eigene Einkünfte.

Verfasst: 11.02.2010, 15:19
von ellimorelli
äh? naja ich meinte doch, dass der Kindesunterhalt den der andere erziehungsberechtigt zahlt, dort eingetragen wird, wo steht, ob der Angehörige dem die Mdt. unterhalt gewährt eigenes Einkommen hat. Also beim Einkommen desjenigen (hier Kind). Das ist doch unter D

Verfasst: 11.02.2010, 15:20
von LuzZi
Ja, da ists richtig.

Verfasst: 11.02.2010, 15:26
von ellimorelli
was würdet ihr nun tun? selbst eintragen oder der Mdt. das schicken und mitteilen,Sie soll das machen? den monatlichen Unterhalt, den der Kindesvater zahlt kenne ich. Auch die urkunde über den Unterhalt liegt vor.

Verfasst: 11.02.2010, 15:30
von gabrielle
ich würde nur in Absprache mit der Mandantin die Ergänzungen vornehmen, um mich abzusichern. Da sie mit ihrer Unterschrift, da ja auf dem Formular schon ist, versichert, dass sie alle Angaben richtig gemacht hat.

Verfasst: 11.02.2010, 15:35
von rit-sch
:zustimm