Streitwert

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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nfnf

#1

04.02.2010, 19:08

Was ist den bei PKH in einem Zwangsvollstreckungsverfahren der Streitwert?

Der Wert der zwangsvollstreckung?
Anja V.
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#2

04.02.2010, 21:36

Ja, ist der Wert der ZV. Kann nur sein, je nach Höhe des Wertes, dass die PKH-Gebühren niedriger sind.
nfnf

#3

08.02.2010, 13:28

Wie geht es weiter?

In meinem RVG ist nach einem Streitwert iHv. 30000 Euro schluss.

Heisst dass das es bei 55.000 Euro auch nur den gleichen satz gibt?
jenniver
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#4

08.02.2010, 13:33

Editiert
tiko73

#5

08.02.2010, 14:27

nfnf hat geschrieben:Wie geht es weiter?

In meinem RVG ist nach einem Streitwert iHv. 30000 Euro schluss.

Heisst dass das es bei 55.000 Euro auch nur den gleichen satz gibt?
Ja, leider :-(
*finchen*
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#6

08.02.2010, 14:32

Hallo nfnf,

soweit ich das noch in Erinnerung habe,ist es so, dass alles was über einen Streitwert von 30.000,00 EUR geht "unberücktsichtigt"bleibt. Du nimmst also auch bei einem Wert von 55.000,00 EUR die Gebührenhöhe nach Wert 30.000,00 EUR.

Viele Grüße
nfnf

#7

08.02.2010, 15:34

d.h. bei einem streitwert von 1.000.000 mit PKH wäre der streitwert 30.000,- Euro?!
tiko73

#8

08.02.2010, 15:48

Deine Gebühren werden nur bis zu einem SW von 30.000,00 € berechnet. Der eigentliche SW kann schon höher sein, aber die Gebühren werden eben nicht mehr höher :-(
nfnf

#9

11.02.2010, 15:47

ok, muss ich wohl einsehen,

danke
tiko73

#10

12.02.2010, 13:06

Ja, das musste ich auch - schweren Herzens :-(
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