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Streitwert
Verfasst: 04.02.2010, 19:08
von nfnf
Was ist den bei PKH in einem Zwangsvollstreckungsverfahren der Streitwert?
Der Wert der zwangsvollstreckung?
Verfasst: 04.02.2010, 21:36
von Anja V.
Ja, ist der Wert der ZV. Kann nur sein, je nach Höhe des Wertes, dass die PKH-Gebühren niedriger sind.
Verfasst: 08.02.2010, 13:28
von nfnf
Wie geht es weiter?
In meinem RVG ist nach einem Streitwert iHv. 30000 Euro schluss.
Heisst dass das es bei 55.000 Euro auch nur den gleichen satz gibt?
Verfasst: 08.02.2010, 13:33
von jenniver
Editiert
Verfasst: 08.02.2010, 14:27
von tiko73
nfnf hat geschrieben:Wie geht es weiter?
In meinem RVG ist nach einem Streitwert iHv. 30000 Euro schluss.
Heisst dass das es bei 55.000 Euro auch nur den gleichen satz gibt?
Ja, leider
Verfasst: 08.02.2010, 14:32
von *finchen*
Hallo nfnf,
soweit ich das noch in Erinnerung habe,ist es so, dass alles was über einen Streitwert von 30.000,00 EUR geht "unberücktsichtigt"bleibt. Du nimmst also auch bei einem Wert von 55.000,00 EUR die Gebührenhöhe nach Wert 30.000,00 EUR.
Viele Grüße
Verfasst: 08.02.2010, 15:34
von nfnf
d.h. bei einem streitwert von 1.000.000 mit PKH wäre der streitwert 30.000,- Euro?!
Verfasst: 08.02.2010, 15:48
von tiko73
Deine Gebühren werden nur bis zu einem SW von 30.000,00 € berechnet. Der eigentliche SW kann schon höher sein, aber die Gebühren werden eben nicht mehr höher
Verfasst: 11.02.2010, 15:47
von nfnf
ok, muss ich wohl einsehen,
danke
Verfasst: 12.02.2010, 13:06
von tiko73
Ja, das musste ich auch - schweren Herzens