PKH bewilligt, Prozess verloren trotzdem abrechnen?
Wir reichen immer gleichzeitig einen PKH-Vergütungsantrag und einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 126 ZPO ein, bei dem die über PKH abgerechneten Gebühren in Abzug gebracht werden. Hat bisher immer funktioniert.
Gruss
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[font=Times New Roman]Auf den Trichter ist man bei uns - zum Glück - noch nicht gekommen. Die würden auch was zu hören bekommen... :twisted: [/font]online hat geschrieben:Dacht ich mir schon. Ich weiß auch nicht, woher diese Seuche kommt.
~ Grüßle ~
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- Pepsi
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das würde doch schon deswegen gar nicht gehen, weil PKH ein Formular ist und der KFA nicht
sorry für die wahrscheinlich blöde Frage, aber was wäre so schlimm daran?
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- NORTHERN DINO
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[font=Times New Roman]Das kann man so auch nicht sagen, weil es für die PKH-Vergütung einen Formularzwang nicht gibt. [/font]
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Also, erstens besteht für die Beantragung von PKH-Vergütung (leider) kein Formularzwang.
Zum anderen:
Was geht denn den RA der Gegenseite an, was Ihr an Zahlungen auf Eure Vergütung erhalten habt? Das muss ja gemäß § 55 IV RVG im Antrag angegeben werden.
Ganz hanebüchen wird es dann, wenn der RA für den Antrag gegen die Gegenseite die Tabelle zu § 49 RVG verwendet
Außerdem: Es sind halt einfach zwei verschiedene Anträge über die separat entschieden wird. Wenn ich PKH-Vergütung festsetze, hefte ich meine Entscheidung mit dem Antrag zusammen. Kann ich aber nicht, wenn ich auf Grund desselben Schriftstücks noch einen KFB erlassen soll. Und noch mal so'n extra Mehrstück fügen diese Kanzleien, die das so clever in einem Antrag vermischen ja auch nicht bei.
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Was geht denn den RA der Gegenseite an, was Ihr an Zahlungen auf Eure Vergütung erhalten habt? Das muss ja gemäß § 55 IV RVG im Antrag angegeben werden.
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Außerdem: Es sind halt einfach zwei verschiedene Anträge über die separat entschieden wird. Wenn ich PKH-Vergütung festsetze, hefte ich meine Entscheidung mit dem Antrag zusammen. Kann ich aber nicht, wenn ich auf Grund desselben Schriftstücks noch einen KFB erlassen soll. Und noch mal so'n extra Mehrstück fügen diese Kanzleien, die das so clever in einem Antrag vermischen ja auch nicht bei.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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habe aber noch niemanden gesehen, der nicht das Formular benutzt.. steht denn auf dem Textdingens auch die Regelvergütung drauf? Ochnö, die Tabelle ist doch viel schöner