Guten morgen..
ich habe mal eine Frage zu den Wahlanwaltsgebühren. Unser Mandantin hat damals (vor fast vier Jahren) PKH mit Raten in Höhe von 45,00 € bewilligt bekommt. unsere Wahlanwaltsgebühren waren über 4000,00 €, normale PKH Gebühren 1.600,00 €. Jetzt hat sie dieses Jahr die 48 Raten gezahlt, ingesamt 2160,00 €. Bekommen wir Differenz zu den 1.600,00 € auch noch ausgezahlt. Chef meint, wenn die nicht die ganzen Wahlanwaltsgebühren abbezahlt hat, bekommen wir die auch nicht.
Vielleicht weiss das jemand?
Danke im Voraus
Bekommen wir Wahlanwaltsgebühren nach 48 Raten?
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Also ich würde Deinem chef zustimmen. Wenn Sie nicht mehr bezahlt hat, wie die Anwaltsgebühren, dann bekommt Ihr auch die Differenz nicht.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
[font=Times New Roman]Einfache Rechnung: Mit den PKH-Raten werden abgedeckt (in dieser Reihenfolge): Gerichtskosten > PKH-Vergütung > weitere Vergütung. Reichen die Raten noch für (einen Teilbetrag der) Wahlanwaltskosten, bekommt ihr diese auch, soweit sie gedeckt ist.[/font]
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<