Bekommen wir Wahlanwaltsgebühren nach 48 Raten?

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Suse312
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#1

20.01.2010, 08:23

Guten morgen..
ich habe mal eine Frage zu den Wahlanwaltsgebühren. Unser Mandantin hat damals (vor fast vier Jahren) PKH mit Raten in Höhe von 45,00 € bewilligt bekommt. unsere Wahlanwaltsgebühren waren über 4000,00 €, normale PKH Gebühren 1.600,00 €. Jetzt hat sie dieses Jahr die 48 Raten gezahlt, ingesamt 2160,00 €. Bekommen wir Differenz zu den 1.600,00 € auch noch ausgezahlt. Chef meint, wenn die nicht die ganzen Wahlanwaltsgebühren abbezahlt hat, bekommen wir die auch nicht.

Vielleicht weiss das jemand?

Danke im Voraus
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Tigerle
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#2

20.01.2010, 08:47

Also ich würde Deinem chef zustimmen. Wenn Sie nicht mehr bezahlt hat, wie die Anwaltsgebühren, dann bekommt Ihr auch die Differenz nicht.
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13
NORTHERN DINO
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#3

20.01.2010, 10:31

[font=Times New Roman]Einfache Rechnung: Mit den PKH-Raten werden abgedeckt (in dieser Reihenfolge): Gerichtskosten > PKH-Vergütung > weitere Vergütung. Reichen die Raten noch für (einen Teilbetrag der) Wahlanwaltskosten, bekommt ihr diese auch, soweit sie gedeckt ist.[/font]
~ Grüßle ~
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