Hi
Mein Chef hat morgen einen Termin in einer Berufungssache. In der ersten Instanz haben wir auch schon PKH bekommen und den Rechtsstreit gewonnen. Nun aber hat die Gegenseite (Beklagte und Berufungsklägerin) Berufung eingelegt. Wir haben uns für unseren Mandanten angezeigt und PKH wieder beantragt. Morgen also findet der Termin statt, aber über unseren PKH-Antrag wurde bislang noch nicht entschieden.
ich würde nun jetzt wie folgt abrechnen, sobald uns der entsprechende Beschluss vorliegt:
1,3 VG
1,2 TG
Auslagen
usw.
Kann ich auch Fahrtkosten und Tag und Abwesenheitsgeld mit abrechnen?
PKH-Abrechnung Berufung
- ellimorelli
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Die Verfahrensgebühr in der Berufung beträgt 1,6 ... Nr. 3200 dürfte das sein ...
Zu den Fahrtkosten etc kann ich nix sagen, ich mach kaum PKH-Sachen und weiß nicht, ob die Staatskasse diese übernimmt ...
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Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- ellimorelli
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[font=Times New Roman]Wird PKH für die Instanz ohne jegliche Einschränkung bewilligt, dann gibt es auch die Reisekosten aus der Landeskasse. Das sagt aber über die spätere Erstattungsfähigkeit nichts aus. [/font]
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[font=Times New Roman]Damit meine ich, dass die Reisekostenzahlung aus der Landeskasse nicht automatisch dazu führt, dass diese ggf. auch gegen den Gegner festzusetzen sind. [/font]
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Hallo,
also ich würde die PKH Gebühren erst mal mit der Landeskasse abrechnen. Die Differenz zwischen den Gebühren die die Gegenseite übernimmt und die die PKH decken würde ich dann gegen die Gegenseite festsetzen lassen.
also ich würde die PKH Gebühren erst mal mit der Landeskasse abrechnen. Die Differenz zwischen den Gebühren die die Gegenseite übernimmt und die die PKH decken würde ich dann gegen die Gegenseite festsetzen lassen.
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[font=Times New Roman]Man keine Panik, soooo kompliziert ist das gar nicht: Bei einem SW von bis zu 3.000 € fallen Wahlanwalts- und PKH-Gebühren nicht auseinander. Hast Du dann die PKH-Vergütung geltend gemacht, bekommt ihr also eure vollen Kosten aus der LK und ein KFV ist (bei vollem Obsiegen) nicht notwendig. Die LK holt sich die Kosten selbst wieder. Die SW-Höhe spielt also eine wesentliche Rolle.[/font]
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