[font=Times New Roman]Das kommt darauf an: Bekommt ihr aus irgendwelchen Gründen nicht eure Reisekosten aus der LK, dann ist KFA zu stellen. Gleiches gilt, wenn PKH-Raten auf die Schuld der Gegenseite verrechnet wurden. Lasst euch zu gegebener Zeit eine Abschrift der Kostenrechnung zuschicken, aus der kann man das ersehen.
Bekommt ihr eure Gesamtforderung lückenlos aus der LK, dann erübrigt sich natürlich ein KFA.[/font]
PKH-Abrechnung Berufung
- ellimorelli
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Bin ich ein hoffnungsloser Fall?
Ich will in meine Abrechnung beantragen, die bereits gezahlten Raten an unserem Mdt. zurückzuerstatten. Wenn mir dann die LK schreibt, dass sie diese mit der Kostenschuld der Gegenseite verrechnet hat, dann muss ich wegen dieser Raten einen KFA gegenüber der Gegenseite machen, oder?
Ich will in meine Abrechnung beantragen, die bereits gezahlten Raten an unserem Mdt. zurückzuerstatten. Wenn mir dann die LK schreibt, dass sie diese mit der Kostenschuld der Gegenseite verrechnet hat, dann muss ich wegen dieser Raten einen KFA gegenüber der Gegenseite machen, oder?
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[font=Times New Roman]So isses! Werden die von eurer Seite gezahlten PKH-Raten auf die Kostenschuld der Gegenseite angerechnet, wollt ihr diese ja wiederhaben. Das funktioniert über einen entsprechenden KFA. Also nix von wegen "Hoffnungsloser Fall". [/font]
~ Grüßle ~
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- ellimorelli
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Hab dieses Thrad gefunden über PKH.
'Da ich nicht weiß, ob ich hier einen neuen aufmachen darf, oder ob das hier zum Thema passt, setzt ich es einfach mal hier rein:
Wo stelle ich den Antrag auf PKH für die II.Instanz?
Beim Gericht der I. Instanz (wie bei normalo KoFeBe) oder beim "bewilligenden Gericht" also Gericht der II.Instanz
'Da ich nicht weiß, ob ich hier einen neuen aufmachen darf, oder ob das hier zum Thema passt, setzt ich es einfach mal hier rein:
Wo stelle ich den Antrag auf PKH für die II.Instanz?
Beim Gericht der I. Instanz (wie bei normalo KoFeBe) oder beim "bewilligenden Gericht" also Gericht der II.Instanz
- Liesel
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Der PKH-Antrag ist an das Gericht der II. Instanz zu stellen. Wenn PKH bewilligt wurde und du die Abrechnung der PKH-Gebühren machen willst, dann mußt du die Abrechnunng beim Gericht der I. Instanz einreichen.
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Hallo Leute,
hab eine Frage in Sachen Prozesskostenhilfe:
Wir haben einen Titel wegen Räumung. Also müsst ich doch jetzt die Zwangsvollstreckung beantragen? hab gehört, dass für die Zwangsvollstreckung Prozesskostenhilfe gibt? stimmt das?
Vorab danke für eure Mühe!!!!
hab eine Frage in Sachen Prozesskostenhilfe:
Wir haben einen Titel wegen Räumung. Also müsst ich doch jetzt die Zwangsvollstreckung beantragen? hab gehört, dass für die Zwangsvollstreckung Prozesskostenhilfe gibt? stimmt das?
Vorab danke für eure Mühe!!!!
Ja das stimmt. Auch für ZV kannst du PKH beantragen. Einfach vor den Zwangsvollstreckungsauftrag einen Schriftsatz ans Gericht, in welchem Ihr PKH beantragt mit der üblichen Begründung und PKH-Unterlagen. Am besten für die gesamte ZV aus dem Titel PKH beantragen und nicht nur für eine Maßnahme.