PKH-Abrechnung Berufung

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#21

24.01.2010, 22:13

[font=Times New Roman]Das kommt darauf an: Bekommt ihr aus irgendwelchen Gründen nicht eure Reisekosten aus der LK, dann ist KFA zu stellen. Gleiches gilt, wenn PKH-Raten auf die Schuld der Gegenseite verrechnet wurden. Lasst euch zu gegebener Zeit eine Abschrift der Kostenrechnung zuschicken, aus der kann man das ersehen.
Bekommt ihr eure Gesamtforderung lückenlos aus der LK, dann erübrigt sich natürlich ein KFA.
[/font]
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#22

26.01.2010, 15:57

Bin ich ein hoffnungsloser Fall?

Ich will in meine Abrechnung beantragen, die bereits gezahlten Raten an unserem Mdt. zurückzuerstatten. Wenn mir dann die LK schreibt, dass sie diese mit der Kostenschuld der Gegenseite verrechnet hat, dann muss ich wegen dieser Raten einen KFA gegenüber der Gegenseite machen, oder?
Bild

Bild
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#23

26.01.2010, 18:07

[font=Times New Roman]So isses! Werden die von eurer Seite gezahlten PKH-Raten auf die Kostenschuld der Gegenseite angerechnet, wollt ihr diese ja wiederhaben. Das funktioniert über einen entsprechenden KFA. Also nix von wegen "Hoffnungsloser Fall". :wink: [/font]
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#24

26.01.2010, 18:09

Das wird meinen Chef gar nicht passen, wenn das Gericht das so handhaben sollte. Hat er mir heute schon gesagt. Aber da muss man dann halt durch. :)

Vielen lieben Dank dir nochmal @ 13
Bild

Bild
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#25

26.01.2010, 19:01

Bild
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Laayila
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 21.01.2010, 18:00
Beruf: Abrechnung - Buchhaltung RA-Bereich
Wohnort: Braunschweig

#26

04.02.2010, 11:14

Hab dieses Thrad gefunden über PKH.

'Da ich nicht weiß, ob ich hier einen neuen aufmachen darf, oder ob das hier zum Thema passt, setzt ich es einfach mal hier rein:

Wo stelle ich den Antrag auf PKH für die II.Instanz?
Beim Gericht der I. Instanz (wie bei normalo KoFeBe) oder beim "bewilligenden Gericht" also Gericht der II.Instanz :cry:
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#27

04.02.2010, 11:50

Der PKH-Antrag ist an das Gericht der II. Instanz zu stellen. Wenn PKH bewilligt wurde und du die Abrechnung der PKH-Gebühren machen willst, dann mußt du die Abrechnunng beim Gericht der I. Instanz einreichen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Laayila
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 21.01.2010, 18:00
Beruf: Abrechnung - Buchhaltung RA-Bereich
Wohnort: Braunschweig

#28

04.02.2010, 12:04

Ahh gut, Danke dir für die schnelle Antwort :thx
Dery
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 03.07.2009, 10:13

#29

09.02.2010, 14:06

Hallo Leute,

hab eine Frage in Sachen Prozesskostenhilfe:

Wir haben einen Titel wegen Räumung. Also müsst ich doch jetzt die Zwangsvollstreckung beantragen? hab gehört, dass für die Zwangsvollstreckung Prozesskostenhilfe gibt? stimmt das?

Vorab danke für eure Mühe!!!!
Anja V.
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 05.06.2008, 12:54
Wohnort: Viersen

#30

09.02.2010, 14:47

Ja das stimmt. Auch für ZV kannst du PKH beantragen. Einfach vor den Zwangsvollstreckungsauftrag einen Schriftsatz ans Gericht, in welchem Ihr PKH beantragt mit der üblichen Begründung und PKH-Unterlagen. Am besten für die gesamte ZV aus dem Titel PKH beantragen und nicht nur für eine Maßnahme.
Antworten