PKH-Abrechnung Berufung

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me myself and i
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#31

24.02.2010, 17:01

hallo,

ich hab da auch eine frage zur abrechnung bei pkh-berufungs sachen.

mein problem ist, dass wir die mdt'in in erster instanz vertreten haben und auch pkh bewilligt bekommen haben.

auch abgerechnet.

dann hat die gegenseite einen antrag auf pkh für die beabsichtigte berufung eingereicht, die uns zugestellt wurde. wir haben dazu stellung genommen und beantragt den antrag abzuweisen. mit beschluss wurde der antrag abgewiesen.

jetzt meine frage: wie kann ich hier abrechnen???
ich denke, wir können nicht gegenüber der staatskasse abrechnen, da wir keinen pkh antrag eingereicht haben. richtig???
hätten wir einfach nicht dazu stellungnehmen sollen?? aber wieso schickt uns das gericht dann das??

kurz: kann ich überhaupt gegen irgendwen abrechnen. ausser der mdt'in, die eh kein geld hat?
Dery
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#32

25.02.2010, 09:19

hi,

also wir hatten auch so einen ähnlichen Fall:

bei pkh-Verfahren kannst du die Kosten nicht der Gegenseite auferlegen, weil ihr auch nicht bei Pkh-Verfahren stellung beziehen müsst. bei pkh-verfahren gibt es auch keine Streitwertfestsetzung. das heißt ihr müsst selber Streitwert ermitteln (Wert der Sache) und den Mandanten in Anspruch nehmen.

hoffe ich konnte dir damit helfen:)
me myself and i
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
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#33

26.02.2010, 12:44

hallo,

:thx

geholfen schon allein deshalb, weil wenn du auf dasselbe resultat kommst, ist das schon hilfe genug.

super dank nochmals.

schönes we!!!
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