EILT! Reise- und Unterkunftskosten bei PKH?

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Nell
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#1

15.01.2010, 07:34

Hallo zusammen!

Wir haben eine Terminsladung zu einem Gericht, welches über 400 km von der Kanzlei entfernt liegt. PKH wurde beantragt inkl. Bewilligung der Kostenübernahme für einen Terminsvertreter. Der zuständige Richter möchte aber, dass der RA persönlich zum Termin erscheint.
Terminiert ist für 9 Uhr morgens. Ich soll mich nun schlau machen, ob die PKH in diesem Fall auch Hotelkosten umfasst, da die Anreise aufgrund der Entfernung schon einen Tag vor dem Termin erforderlich ist.

Hatte diesen Fall noch nicht und auch sonst konnte ich bislang nichts konkretes dazu finden. Bitte helft mir!

Vielen Dank bereits im Voraus!

Nell
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#2

15.01.2010, 10:57

[font=Times New Roman]Das würde ich dann zur Not mit allen Mitteln durchfechten. Es kann nicht sein, dass das Gericht "nur" PKH für einen TV bewilligt, dann aber drauf besteht, dass der PB selbst zum weit entfernten Terminsort kommen muss. Wegen dieser außerordentlichen Anordnung des Gerichts müssten auch die Kosten abgedeckt sein. Fragt doch mal bei Gericht nach, wie die das sehen... [/font]
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#3

15.01.2010, 11:42

Ich würde einen Antrag nach § 46 Abs.2 stellen und insbesondere auch feststellen lassen, daß die Anreise am Vortag wegen der frühen Terminsstunde notwendig ist. Wenn der Richter das ja offenbar so will, sollte er mit der Bewilligung keine Probleme haben.
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#4

15.01.2010, 12:08

:daumen
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Nell
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#5

15.01.2010, 16:12

Danke für eure Antworten!
Haben den Fall nun mit dem Richter geklärt, Hotelkosten werden tatsächlich übernommen (für eine "angemessene" Unterkunft, also kein 4 oder 5 Sterne-Hotel).
Schönes WE!
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#6

15.01.2010, 16:54

[font=Times New Roman]Alles andere hätte mich jetzt auch gewundert... [/font]
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