PKH-Abrechnung nach erfolgter Beratungshilfe

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Nino
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#1

14.01.2010, 10:20

Hallo Leute.

Habe hier wieder mal einen ziemlich fiesen Abrechnungsfall – zumindest für mich fies, weil ich so etwas noch nie gemacht habe. ;)

Es ist eine Familiensache... Unterhalt, zuvor Auskunft.

Außergerichtliche Tätigkeit. GS soll laut VU 83,54 € erstatten. (soweit Ok)... Mandantin hat Beratungshilfeantrag gestellt und die 10,00 € bezahlt. Die Beratungskosten sind allerdings noch nicht abgerechnet. Auch haben wir eine EMA-Anfrage bezüglich der Gegenseite gemacht.

Nun geht es leider darum, die Verfahrenskostenhilfe abzurechnen. Würde jetzt

1,3 Verfahrensgebühr
abzgl. 83,54 € (festgesetzte Geschäftsgebühr)
zzgl. Kopierkosten (Nr. 7000)
zzgl. PTP (Nr. 7002)
EMA-Anfrage
zzgl. MWSt (Nr. 7008)
wiederum abzgl. 10,00 € Eigenanteil bei Beratungshilfe
Endsumme

abrechnen. Bislang sind auch außer den 10,00 € noch keine Zahlungen eingegangen.

Ich habe nur leider absolut keine Ahnung, was ich nun machen soll. Zumal der Chef gerade im Vorbeigehen sagte, ich solle auf eine Gebühr wegen des VU achten... VU hab ich nur leider in der Schule schon nicht kapiert. -.- Stehe also total auf dem Schlauch. Könnt ihr mir vielleicht helfen?
:?: :?: :?:

Achso.. Bevor ich es vergesse... Es hat keinen Termin gegeben, das VU ist ergangen, weil keine Verteidigungsanzeige erfolgt ist.
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rit-sch
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#2

14.01.2010, 11:03

Wie wurde denn die titulierte Geschäftsgebühr berechnet? Voller Abzug dürfte eigentlich nicht in Frage kommen, sondern lediglich die Anrechnung eines Teiles gem. § 15, 15 a RVG.

Bei der EMA-Anfrage habe ich Zweifel, ob die von der PKH gedeckt wird. Aber versuchen könntest du es ja.

Die 10,00 € Eigenanteil sind überhaupt nicht abzuziehen.

Bezüglich des VU dürftest du eine 0,8 Terminsgebühr bekommen.
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Hinni

#3

14.01.2010, 11:16

Ich glaube, Du hast hier die volle Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale u. Mwst. in Abzug gebracht. Du mußt natürlich nur die hälftige Geschäftsgebühr in Abzug bringen, also 1,3 Geschäftsgebühr = 58,50 € : 2 = 29,25 €.

Die Beratungshilfegebühr in Höhe von 10,00 € mußt Du nicht anrechnen.

Für den Antrag auf VU bekommst Du eine 0,5-Gebühr (s. Nr. 3105 VV RVG).
@rit-sch: Wie kommst Du auf 0,8?
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rit-sch
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#4

14.01.2010, 11:23

Sorry. 0,8 war natürlich falsch. :oops:
Liebe Grüße
Rita


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Nino
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#5

14.01.2010, 11:33

Ups... Genau das hätte ich jetzt als erstes falsch gemacht. Ich hätte jetzt die gesamte Geschäftsgebühr festgesetzt -.- Wie gut, dass ihr mich drauf aufmerksam gemacht habt. Das habe ich überhaupt nicht bemerkt...

@ rit-sch: Vielen Dank. Das hat mir schon sehr weitergeholfen. D. h., dass ich anstelle der 1,3 die 0,8 nehme? So habe ich das nun verstanden... *vorsichtig frag*

@ Hinni: Bekomme ich die TG für das VU denn auch, wenn gar kein Termin anberaumt war und das VU nur ergangen ist, weil der Gegner eine Frist verpennt hat? Also ich weiß wohl, dass ich die krieg, wenn ich zum Termin gehe und die Gegenseite nicht auftaucht, aber für so etwas... Hätte ich jetzt nicht gedacht. Achso. Und die 0,8 meint sie wohl nach Nr. 3101.

Wenn ich jetzt hier alles zusammenfasse, mache ich den Antrag folgendermaßen:

0,8 VG (Nr. 3101)
0,5 TG (Nr. 3105)
abzg. HÄLFTIGE Geschäftsgebühr :)
7002
7008
Endsumme

Jetzt richtig? *Daumen drück*
Hinni

#6

14.01.2010, 11:41

Neeeiiiin: Nicht 0,8 VG. Mit 1,3 VG lagst Du schon richtig!!!

Die 0,5 TG (3105 VV) bekommst Du auch, wenn kein Termin stattgefunden hat. Dies ergibt sich aus der Anmerkung zu 3105 VV RVG, wonach u. a. die Gebühr auch entsteht, wenn eine Entscheidung nach § 331 Abs. 3 ZPO, also im schriftlichen Verfahren entsteht.
Nino
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#7

14.01.2010, 11:58

Oh... Wie gut, dass ich es bislang (aufgrund Telefon *grrrr*) noch nicht geschafft habe, das Formular auszufüllen. :)

:thx für die schnelle Hilfe!

Ich schreibe noch mal alles auf und gehe davon aus, dass ich nun alles richtig verstanden habe:

1,3 VG (Nr. 3100)
0,5 TG (Nr. 3105)
abzgl. hälftige GG
PTP
MWSt
Endsumme

Jetzt müsste es aber passen... Ich hasse so'n Kram. -.-

Ich bin in allem, was das RVG angeht einfach nur 'ne Niete. Aber mit eurer Hilfe habe ich bislang schon vieles geschafft. :)

Danke nochmal dafür!!!
Nino
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#9

14.01.2010, 12:09

:thx :dafuer




:closed
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