Hallo Ihr Lieben
kann mir jemand sagen, ob es richtig ist, dass das Gericht bei bewilligter PKH hergehen kann und sagen kann, dass die Gutachterkosten (Antrag § 109 SGG) nicht mit umfasst wären.
Unser Mandant soll jetzt mit bewilliger Prozesskostenhilfe 3000,00 € Vorschuss für ein Gutachten einzahlen.
Das kann ja wohl nicht sein?
PKH bewilligt im Sozialrecht
- jacqueline k
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 270
- Registriert: 10.07.2007, 13:12
- Wohnort: bei Berlin
Nein, da werden die das übersehen haben mit dem PKH, ruf da einfach mal an, dann werden sich die 3000 EUR Vorschuss in Luft auflösen
:blumen
Blumige Grüße
Blumige Grüße
- jacqueline k
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 270
- Registriert: 10.07.2007, 13:12
- Wohnort: bei Berlin
Na das ist ja echt komisch? Wie kommen die denn darauf?
:blumen
Blumige Grüße
Blumige Grüße
- jacqueline k
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 270
- Registriert: 10.07.2007, 13:12
- Wohnort: bei Berlin
nee, den habe ich hier leider auch nicht, kann dir nur mit Juris dienen
:blumen
Blumige Grüße
Blumige Grüße