PKH nur für Vergleich

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Theresa71186
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#1

18.08.2009, 16:16

Hi, Ihr Lieben.

Habe grad ne Sache vor mir liegen, in der wir PKH nur für den Vergleich bewilligt bekommen haben. Ganz von vorne: Mandant hat Klage erhalten wegen Mietrückstand (Wert: 12 x € 152,67 Kaltmiete + Rückstand € 855,96 = € 2.688,00). Wir haben Prozesskostenhilfe beantragt und einen Vergleich im schrifltichen Verfahren angekündigt. Vergleich wurde über € 990,28 geschlossen.

Wir rechne ich denn jetzt ab, weil nur für den Vergleich PKH bewilligt wurde? Hatte ich so noch nie.
susi1982
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#2

18.08.2009, 16:26

Es wurde ja wohl die gesamte Forderung erledigt, wenn ich dich richtig verstanden habe. Drum hätte ich abgerechnet:

1,3 VerfahrensG aus 2688 €
1,2 TerminsG aus 2688 €
1,0 EinigungsG aus 2688
Ich arbeite nach dem Hauskatzen-Verfahren:
Ich schleiche zur Arbeit,
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und warte auf die Mäuse!
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LuzZi
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#3

18.08.2009, 16:30

So würd ichs auch abrechnen, hiervon allerdings nur die 1,0 EG nebst Auslagen und Mwst. über PKH!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Theresa71186
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#4

18.08.2009, 16:30

Ne, cheffe meint, ich solle Mehrbetrag zu dem Vergleich als Differenzverfahrensgebühr nehmen. Also 134,32 € (990,28 € - 855,96 €) als Wert für 0,8 VG und 1,5 EG. Aber so richtig will mirs nicht in den Kopf.
susi1982
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#5

18.08.2009, 16:35

Ich glaub, jetzt komm ich grad nicht mehr hinterher!

Ist nun der Vergleich ausschließlich über anhängige Forderungen geschlossen worden oder sind da auch Forderungen einbezogen worden, die noch nicht anhängig waren?
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Theresa71186
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#6

18.08.2009, 16:38

Im Beschluss steht wörtlich:

... wird dem Beklagten Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von RA ..... für den Abschluss des beabsichtigten Vergleiches bewilligt.
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LuzZi
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#7

18.08.2009, 16:38

Das ist klar, aber über was wird sich denn verglichen? Auch über nicht anhängige Forderungen oder nur über anhängige Forderungen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Theresa71186
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#8

18.08.2009, 16:43

Naja, der Mehrbetrag sind eine Monatsmiete, die zusätzlich als nicht anhängig dazu kam.
Theresa71186
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#9

18.08.2009, 16:52

dementsprechend wäre es ja dann:

1,3 VG (2.688,00)
0,8 VG (134,32)
1,2 TG (2.822,32)
1,0 EG (2.688,00)
1,5 EG (134,32)
Norie
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#10

18.08.2009, 17:06

Genau so würde ich das auch machen...
Man muss dann aber doch auch die Anrechnung nach § 15 III RVG berücksichtigen :senf
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