Ablehnender Beratungshilfebeschluss / Beschwerde

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Vanilla84
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#1

13.08.2009, 17:20

Es erging ein Beschluss des AG, wonach die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen wurde.

Kann ich hiergegen Beschwerde beim AG einlegen? Muss ich die sofort begründen, oder reicht es aus, nur Beschwerde einzulegen??


Danke für Eure Hilfe!
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Aylin0104
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#2

13.08.2009, 17:34

Du kannst Erninnerung gegen den Beschluss einlegen. Wir begründen sie immer, ob es so sein muss, weiss ich jezt nicht 100 %-tig, aber denke schon!
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
Vanilla84
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#3

13.08.2009, 20:00

wieso erinnerung und keine beschwerde?
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Aylin0104
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#4

13.08.2009, 20:15

Weil das in § 6, Abs. 2 BerH so steht :wink:
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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