Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckung?
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Soweit ich weiß, ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet gegenüber dem Auftraggeber bekannt zu geben, was er wann gemacht hat. Die Abrechnung ist nur zur Kenntnis für Gläubiger.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Alternativ: Der Gerichtsvollzieher wußte nichts von der gewährten PKH für die Vollstreckung!?
- 13
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Das ist wohl eher unwahrscheinlich, weil nach Bewilligung der PKH meist beantragt wird, die VU mit der PKH-Bewilligung und dem Vollstreckungsauftrag weiterzuleiten an die GV-Verteilerstelle.Ernie hat geschrieben:Alternativ: Der Gerichtsvollzieher wußte nichts von der gewährten PKH für die Vollstreckung!?
Zuletzt geändert von 13 am 20.07.2011, 13:22, insgesamt 1-mal geändert.
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13 hat geschrieben:[font=Times New Roman]Das ist wohl eher unwahrscheinlich, weil nach Bewilligung der PKH meist beantragt wird, die VU mit der PKH-Bewilligung und dem Vollstreckungsauftrag weiterzuleiten an die GV-Verteilerstelle.[/font]Ernie hat geschrieben:Alternativ: Der Gerichtsvollzieher wußte nichts von der gewährten PKH für die Vollstreckung!?
Wir handhaben es anders!
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Oops! Das muss man natürlich wissen...
Zuletzt geändert von 13 am 20.07.2011, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Schönen guten Tag zusammen,
jetzt habe ich mal noch ne Frage, und zwar wenn PKH für die ZV abgerechnet werden kann entsteht dann für jede einzelne ZV-Maßnahme eine extra 0,3 Gebühr oder werden für alle drei ZV-Maßnahmen nur eine einzige 0,3 Gebühr abgerechnet???
Vielen Dank im Voraus.
jetzt habe ich mal noch ne Frage, und zwar wenn PKH für die ZV abgerechnet werden kann entsteht dann für jede einzelne ZV-Maßnahme eine extra 0,3 Gebühr oder werden für alle drei ZV-Maßnahmen nur eine einzige 0,3 Gebühr abgerechnet???
Vielen Dank im Voraus.
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Das wird ganz normal abgerechnet. Also für jede Maßnahme gesondert die 0,3-Gebühr...Nolsche hat geschrieben:Schönen guten Tag zusammen,
jetzt habe ich mal noch ne Frage, und zwar wenn PKH für die ZV abgerechnet werden kann entsteht dann für jede einzelne ZV-Maßnahme eine extra 0,3 Gebühr oder werden für alle drei ZV-Maßnahmen nur eine einzige 0,3 Gebühr abgerechnet???
Vielen Dank im Voraus.