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Re: PKH: Wer trägt Gerichtskosten, wenn Gegner im Ausland is

Verfasst: 06.12.2011, 14:47
von 13
Oops, Brille beschlagen. Na ja, doppelt hält besser... :wink:

Re: PKH: Wer trägt Gerichtskosten, wenn Gegner im Ausland is

Verfasst: 13.12.2011, 09:36
von Anni R.
Hallo Ihr Lieben,

ich schon wieder ;)
Wenn ich die Frage mal abwandeln darf...wie verhält sich das mit den Gerichtskosten, wenn lediglich unser PKH-Antrag + Klageentwurf zur Stellungnahme übersandt wurde? Können uns also Gerichtskosten entstehen, wenn wir den PKH-Antrag zurücknehmen?

Danke schon mal im voraus!

Liebe Grüße aus Magdeburg

Re: PKH: Wer trägt Gerichtskosten, wenn Gegner im Ausland is

Verfasst: 13.12.2011, 09:41
von Zaubermaus007
Im PKH-Prüfungsverfahren entstehen keine Gerichtskosten...

Re: PKH: Wer trägt Gerichtskosten, wenn Gegner im Ausland is

Verfasst: 13.12.2011, 09:53
von Anni R.
noch nicht mal für die Zustellung der Schriftsätze im Ausland?

Re: PKH: Wer trägt Gerichtskosten, wenn Gegner im Ausland is

Verfasst: 13.12.2011, 11:08
von Zaubermaus007
Im PKH-Verfahren wird eigentlich nichts zugestellt... Nur Übersendung zur Stellungnahme.