ZV Kosten bei PKH - Anspruchsübergang auf Staatskasse

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dieSus
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#1

03.02.2010, 10:51

Hallo Ihr Lieben. Ich habe mal wieder ein Frage und hoffe, dass diese mir diesmal beantwortet werden kann.
Hintergrund: Ein Titel wurde erwirkt, aus welchem wider Erwarten erfolgreich vollstreckt wurde. Ich hatte für die ZV PKH beantragt und bewilligt bekommen. Die im Forderungskonto aufgenommenen Gebühren für Beantragung PfÜb wurden vom Schuldner mit ausgeglichen. Demzufolge brauch ich gegenüber der Staatskasse keine Abrechnung mehr vornehmen oder? Was ich jedoch nicht aufgenommen hatte - wegen PKH - sind die GK i. H. von 15,00 € für den PfÜb und die GV-Kosten, welche nicht beglichen werden mussten. Was passiert damit? Treibt das die Staatskasse diese beim Schuldner selbst ein oder könnte es passieren, dass sich die Staatskasse später an meinen Mandanten wendet, falls seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sich positiv ändern? Was muss ich tun?
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