nochmaliges Rechtsmittel bei Beschluss über PKH

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Rafabbg
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#1

24.05.2009, 17:26

Hallo,
habe ein Problem. Ich habe unsere PKH-Gebühren abgerechnet und das Gericht ist der Meinung dass die eine Gebühr nicht erstattet werden kann, da diese nicht angefallen ist. Mein Chef hat daraufhin gegen diesen Beschluss Rechtsmittel eingelegt. Jetzt kam nochmaliger Beschluss, dass wieder nicht vollständig stattgegeben wird.
Jetzt möchte er von mir wissen, ob dagegen noch was zu machen ist und ich soll ihn auch aufschreiben, wie der ganze Beschwerdegang ist und ab welchem Wert usw..
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jojo
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#2

25.05.2009, 08:18

Das ergibt sich aus § 56 RVG:

Erinnerung gegen den UdG, nicht Abhilfebeschluss (ok, manchmal wird auch abgeholfen) Entscheidung durch den Richter. Dagegen ist dann befristete Beschwerde gegeben, Nichtabhilfe und Akte ans Beschwerdegericht.
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Zaubermaus007
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#3

25.05.2009, 08:37

Beschwerde gegen den Beschluss des Richters kann man nur ab einem gewissen Beschwerwert einlegen (ich glaube 200 EUR?!). Es sei denn, der Richter hat in seinem Beschluss die Beschwerde ausdrücklich zugelassen...
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jojo
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#4

25.05.2009, 08:58

Stimmt, tschulligung ich vergaß, wenn dann ist bei mir eh immer über 200,00...
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Rafabbg
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#5

26.05.2009, 19:24

Danke schon mal für die Hilfe.
Hab es glaub ich nicht richtig erklärt. Wir haben bereits gegen die Entscheidung über PKH Kosten Beschwerde eingelegt. Daraufhin kam ein nochmaliger Versagungsbeschluss, also wurde nicht stattgegeben. Frage: Kann man nochmal irgendwie eine Beschwerde dagegen machen, evtl. Rechtsbeschwerde? Wir sind jetzt schon in der zweiten Instanz beim LG.
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#6

27.05.2009, 08:26

Ich meine, auch in diesem Fall muss das LG die Rechtsbeschwerde ausdrücklich im Beschluss zulassen. Ansonsten ist die Endstation erreicht. Bin mir aber nicht ganz sicher, vielleicht hat ja jemand ne bessere Idee?! :schreib
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