Hallo zusammen,
wir haben eine arbeitsrechtliche Streitigkeit zu bearbeiten, wo wir PKH erhalten haben. Nach Klageerhebung wurde die Insolvent über das Vermögen der Beklagten eröffnet und das Arbeitsgericht hat das Verfahren unterbrochen. Der Insolvenzverwalter bestreitet die Forderung und es wurde nicht in die Tabelle aufgenommen. Jetzt haben wir die Klage auf den Insolvenzverwalter umgestellt und einen Feststellungsantrag gestellt.
Was mach ich mit der PKH. Muss ich hier nun eine Erweiterung auf den Feststellungsantrag stellen?
Habe für diesen Fall leider nichts gefunden. Habt Ihr eine Idee oder Erfahrung damit?
Danke im Voraus und Gruß!
PKH nach Klageumstellung auf Insolvenzverwalter
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Also wenn ich es richtig verstanden habe, habt ihr für die Klagepartei PKH bekommen?
Wenn ja, so wäre die bei dem ArbG erhaltene PKH nicht zu erweitern, sondern ein neuer PKH-Antrag muss bei dem Gericht der Feststellungsklage (InsO-Gericht), gestellt werden. Denn das ArbG hat mit der Feststellungsklage in InsO-Sachen Nichts zutun, dafür ist das InsO-Gericht zuständig.
Dem ArbG teilt ihr lediglich die Klageerhebung gegen den InsoV mit und achtet auf die Frist, sofern diese in dem Beschluss der Verfahrensunterbrechung enthalten ist.
Wenn ja, so wäre die bei dem ArbG erhaltene PKH nicht zu erweitern, sondern ein neuer PKH-Antrag muss bei dem Gericht der Feststellungsklage (InsO-Gericht), gestellt werden. Denn das ArbG hat mit der Feststellungsklage in InsO-Sachen Nichts zutun, dafür ist das InsO-Gericht zuständig.
Dem ArbG teilt ihr lediglich die Klageerhebung gegen den InsoV mit und achtet auf die Frist, sofern diese in dem Beschluss der Verfahrensunterbrechung enthalten ist.
Gruß
Oli
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Geht es darum? viewtopic.php?f=116&t=98359&p=2100718&h ... t#p2100718
In die Tabelle muss es ja aufgenommen sein, nur eben bestritten. Ob es dafür pkh gibt?? Sw ist ja lediglich die zu erwartende Quote, hätte versucht es mit dem InsV zu klären
In die Tabelle muss es ja aufgenommen sein, nur eben bestritten. Ob es dafür pkh gibt?? Sw ist ja lediglich die zu erwartende Quote, hätte versucht es mit dem InsV zu klären
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Hallo Olli,Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑22.05.2024, 12:40Also wenn ich es richtig verstanden habe, habt ihr für die Klagepartei PKH bekommen?
Wenn ja, so wäre die bei dem ArbG erhaltene PKH nicht zu erweitern, sondern ein neuer PKH-Antrag muss bei dem Gericht der Feststellungsklage (InsO-Gericht), gestellt werden. Denn das ArbG hat mit der Feststellungsklage in InsO-Sachen Nichts zutun, dafür ist das InsO-Gericht zuständig.
Dem ArbG teilt ihr lediglich die Klageerhebung gegen den InsoV mit und achtet auf die Frist, sofern diese in dem Beschluss der Verfahrensunterbrechung enthalten ist.
der Rechtsstreit wurde nach § 240 unterbrochen. Gemäß § 180 Abs. 2 InsO ist die Feststellung durch Aufnahme des Rechtsstreits zu betreiben. Wir bleibe also bei Arbeitsgericht und mussten die Klage ändern.
LG
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Hallo Paralegal,paralegal6 hat geschrieben: ↑22.05.2024, 12:51Geht es darum? viewtopic.php?f=116&t=98359&p=2100718&h ... t#p2100718
In die Tabelle muss es ja aufgenommen sein, nur eben bestritten. Ob es dafür pkh gibt?? Sw ist ja lediglich die zu erwartende Quote, hätte versucht es mit dem InsV zu klären
ja genau. Der Beklagte hat es im Rechtsstreit ganz offensichtlich auf die Insolvenz angelegt, weil der gegnerische Anwalt den Rechtsstreit total verschleppt hat. Wie es aussieht wurde in der Zeit der Insolvenzantrag vorbereitet.
Der Rechtsstreit ist meiner Ansicht nach absolut unwirtschaftlich, weil nichts dabei rumkommen wird, selbst wenn wir obsiegen würden, was ich bezweifle, weil es u.a. um Überstundenvergütung geht.
Es ist zwar eine Klageänderung. Die Kammer wird sich aber mit den gleichen Fragen beschäftigen. Kostenrechtlich könnten wir den Vorgang ja auch nicht doppelt abrechnen, oder?
Ich mag kein Arbeitsrecht und habe das Gefühl, dass ich totalen Mist gebaut habe und habe richtig Angst vor dem Gespräch mit der Chefin.
LG
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Wieso du? Die Anträge hat doch die Chefin gestellt.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... eh%C3%B6rt. Mit welcher Begründung wurde denn bestritten? Würde da aber kein Geld mehr investieren, ausser Quote wäre richtig lohnenswert
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Ich habe alles vorbereitet und sie hat einfach unterschrieben.... Wie bekomme ich denn die Quote raus?paralegal6 hat geschrieben: ↑22.05.2024, 13:47Wieso du? Die Anträge hat doch die Chefin gestellt.
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Ich habe seit Tagen schlaflose Nächte deswegen, weil ich aus den Büchern nichts gefunden habe, was passt
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Deine Chefin ist für die Anträge in der Verantwortung, nicht Du. Sie hat demnach vorab zu prüfen, was sie unterschreibt.
Die Benennung der Quote hat der InsV mitzuteilen.
Berechnung der Quote
Die Benennung der Quote hat der InsV mitzuteilen.
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Gruß
Oli
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