PKH nur für Teilstreitwert

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#1

20.06.2016, 15:38

Die Frage ist wahrscheinlich zu dumm für über 25 Jahre Berufserfahrung, aber man kann ja nicht alles wissen:
Der Mandant (Beklagter) hat PKH nur für einen Teil des gerichtlichen Streitwertes erhalten mit der Begründung, der abgelehnte Teil habe keine Aussicht auf erfolgreiche Verteidigung. Verfahren ist rechtshängig seit 09/15, PKH-Beschluss ist erst aus 05/16. Kosten sind gegeneinander aufgehoben.
Es geht mir gewaltig gegen den Strich, dass wir nur ca. die Hälfte von dem verdient haben, was der gegn. RA bekommt.
Kann ich noch etwas beim Mandanten liquidieren oder geht das grundsätzlich nicht ?
Mir schwebt vor, eine PKH-Abrechnung nach dem ger. Streitwert zu erstellen, die PKH-Vergütung nach dem reduzierten Streitwert abzuziehen und den Rest dem Mandanten aufzugeben.
Geht das ?
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#2

20.06.2016, 15:46

Nee, nicht PKH-Beträge. Du musst die Differenz der Wahlanwalts-Beträge berechnen.
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#3

20.06.2016, 15:57

Versteh ich nicht ganz.
Wahlanwalt = normale RVG-Tabelle, also z.B. nach 7000 EUR eine 1,3 mit 526,50 EUR ?
Dieser Rechnung dann eine nach dem geringeren Streitwert gegenüberstellen, ebenfalls reguläre Gebühren, und die Differenz von Mandant fordern ?
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#4

20.06.2016, 15:58

Genau.
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#5

20.06.2016, 16:03

Verstanden, Danke !!!
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