Anrechnung Beratungshilfe und Geschäftsgebühr auf VG

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CaroMa
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#1

03.02.2016, 13:36

Hallo zusammen,

Mdt wurde Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bewilligt.

Mit Vergütungsfestsetzungsbeschluss wurde die hälftige Geschäftsgebühr UND die hälftige Beratungsgebühr angerechnet.

Ist denn eine doppelte Anrechnung zulässig?


Liebe Grüße
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Liesel
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#2

03.02.2016, 13:43

Das ist zuwenig Sachverhalt. Habt ihr die komplette GeschG denn bekommen?
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CaroMa
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#3

03.02.2016, 14:53

Wir sind außergerichtlich tätig gewesen und haben die Geschäftsgebühr (EUR 85,00) im Wege der Beratungshilfe erhalten.
Unsere Mdt. wurde verklagt, dh unsererseits wurde im Verfahren eine GSG nicht geltend gemacht.
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Liesel
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#4

03.02.2016, 14:58

Wenn ihr keine GeschG erhalten habt, ist diese auch nicht anzurechnen. Anzurechnen ist vorliegend lediglich die hälftige 2503.
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