Hallo zusammen,
Mdt wurde Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bewilligt.
Mit Vergütungsfestsetzungsbeschluss wurde die hälftige Geschäftsgebühr UND die hälftige Beratungsgebühr angerechnet.
Ist denn eine doppelte Anrechnung zulässig?
Liebe Grüße
Anrechnung Beratungshilfe und Geschäftsgebühr auf VG
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das ist zuwenig Sachverhalt. Habt ihr die komplette GeschG denn bekommen?
LEBE DEN MOMENT
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Wir sind außergerichtlich tätig gewesen und haben die Geschäftsgebühr (EUR 85,00) im Wege der Beratungshilfe erhalten.
Unsere Mdt. wurde verklagt, dh unsererseits wurde im Verfahren eine GSG nicht geltend gemacht.
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- Liesel
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Wenn ihr keine GeschG erhalten habt, ist diese auch nicht anzurechnen. Anzurechnen ist vorliegend lediglich die hälftige 2503.
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